Definition & Preisvergleich

GOZ 4050: Entfernung von Zahnbelägen, einwurzelig

Die Definition für Z4050 lautet "Entfernung harter und weicher Zahnbeläge gegebenenfall seinschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied" und ist im Abschnitt "Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn oder Implantat, nach GOZ 4050 variieren von 0,56 € bis 1 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z4050 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z4050: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 4050 beträgt: 10 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 4050: Entfernung von Zahnbelägen, einwurzelig" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

0,56 €1,29 €1,97 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Zahnbeläge entstehen als Folge einer mangelhaften Mundhygiene. Aus Nahrungsresten, Speichel, Bakterien und deren Stoffwechselprodukten entsteht eine Schicht auf den Zähnen, die als Plaque bezeichnet wird. Aus zunächst weichen Belägen entsteht durch die Einwirkung von Mineralsalzen aus dem Speichel ein harter Zahnbelag, der als dunkel gefärbter Zahnstein sichtbar wird. Durch bestimmte Bakterien, die sich in der Plaque vermehren, wird die Zahnoberfläche durch die produzierte Säure angegriffen – Karies (Zahnfäule) kann entstehen. Außerdem besteht die Gefahr, dass zusätzlich eine Zahnfleischentzündung (Gingivitis) und später eine Entzündung des gesamten Zahnhalteapparates einschließlich des Kieferknochens (Parodontitis) entsteht, die zu Zahnausfall führen kann. Die Zahnbelagentfernung erfolgt mechanisch durch Handinstrumente (Scaler, Küretten) sowie maschinell mithilfe rotierender Instrumente und Ultraschall. Anschließend wird die gereinigte Oberfläche glatt poliert, damit sich Bakterien nicht so schnell wieder anhaften können. Im Unterschied zu anderen GOZ-Leistungen handelt es sich hierbei um die Entfernung von Zahnbelägen an einwurzeligen Zähnen, Implantaten und Brückengliedern oberhalb des Zahnfleischsaums.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Die Zahnbelagentfernung verläuft bei manchen Patienten mit besonderen Schwierigkeiten. Der Zahnarzt braucht mehr Zeit und Material als normalerweise, wenn die Beläge eine besonders große Ausdehnung haben oder sehr fest an der Zahnoberfläche haften. Ebenso problematisch ist eine hohe Schmerzempfindlichkeit des Behandelten oder eine starke Blutungsneigung des Zahnfleischs. Die Behandlung dauert auch dann länger als üblich, wenn die Zahnbeläge aufgrund von Zahnfehlstellungen oder ihrer Lage unter Brückengliedern und Implantataufbauten schwer erreichbar sind oder unter Bändern und Schienen sitzen. Den dadurch entstandenen Mehraufwand bei der Therapie kann sich der Zahnarzt durch eine Steigerung des GOZ-Satzes vergüten lassen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Zusätzlich notwendige Maßnahmen bei der Entfernung weicher und harter Zahnbeläge können zur Honorierung der außergewöhnlich aufwendigen Leistungen mit verwandten GOZ-Positionen in Rechnung gestellt werden. Zusammen mit der GOZ 4050 wird unter anderem mit folgenden Gebührenziffern abgerechnet:

  • GOZ 0080 (Betäubung der Schleimhaut im Mundinneren)
  • GOZ 0090 (Betäubung einzelner Zähne)
  • GOZ 1000 (Mundhygienestatus)
  • GOZ 1010 (Übungskontrolle Mundhygienestatus)
  • GOZ 1020 (Lokale Fluoridierung)
  • GOZ 2000 (Fissurenversiegelung)
  • GOZ 2010 (Versiegelung überempfindlicher Zahnflächen)
  • GOZ 2130 (Politur einer vorhandenen Füllung)
  • GOZ 2320 (Wiederherstellen von festsitzendem Zahnersatz)
  • GOZ 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen)
  • GOZ 4025 (Medikamentengabe unterhalb des Zahnfleischsaums)
  • GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten und störender Prothesenränder)
  • GOZ 4070 (Chirurgische Entfernung von Zahnstein unterhalb des Zahnfleischsaums am einwurzeligen Zahn oder Implantat)
  • GOZ § 2 Abs. 3 (Entfernung von Verfärbungen)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Die Leistungen nach den Nummern 4050 und 4055 sind für denselben Zahn innerhalb von 30 Tagen nur einmal berechnungsfähig"

Analog: BEMA 107 (Zst)

Definition: "Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

107
Zst1616,8 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

Der Zahnarzt entfernt harte Zahnbeläge in Zahnfleischtaschen (Konkremente) und/oder Zahnstein.

Neben BEMA107 (Zst) abrechenbare Positionen

Wenn die Beseitigung harter Zahnbeläge das Ziel hat, die Ursache einer bereits vorliegenden Schleimhauterkrankung zu beseitigen und ist für die Heilung dieser Erkrankung eine Behandlung mittels Aufbringen von Medikamenten indiziert, so kann neben BEMA 106 (sK) die entsprechende BEMA-Position, 105 (Mu), abgerechnet werden.

Abrechnung: Hintergrundwissen

BEMA 107 (Zst) kann, unabhängig davon mit welcher Methode gearbeitet wird und an wie vielen Zähnen harte Beläge entfernt werden, grundsätzlich nur einmal pro Sitzung abgerechnet werden.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.