Definition & Preisvergleich

GOZ 8050: Halbindividueller Artikulator

Die Definition für Z8050 lautet "Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung" und ist im Abschnitt "Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten eines halbindividuellen Artikulators nach GOZ 8050 variieren von 28,12 € bis 65 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z8050 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z8050: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 8050 beträgt: 500 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 8050: Halbindividueller Artikulator" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

28,12 €64,68 €98,42 €

Registrieren von Unterkieferbewegungen

Wenn der Verdacht besteht, dass die Kieferfunktion beeinträchtigt ist, verwendet der Zahnarzt zur weiterführenden Diagnostik ein Hilfsmittel, den Artikulator. In dieses Gerät werden Modelle des Kiefers eingespannt. Kieferbewegungen des Patienten werden exakt nachgebildet und simuliert. Damit das möglich ist, müssen die Bewegungen des Unterkiefers zunächst gemessen und aufgezeichnet werden.

Unter der GOZ-Ziffer 8050 rechnet der Zahnarzt Maßnahmen ab, mit denen Kieferbewegungen in einen sogenannten halbindividuellen Artikulator übertragen werden. Ein halbindividueller Artikulator hat die Besonderheit, dass bestimmte Teile voreingestellt sind, während andere Teile individuell eingestellt werden. Bei Patienten mit normalen, gesunden Kiefergelenken und einem guten Zahnschluss (Zusammenpassen der beiden Zahnreihen) reicht eine halbindividuelle Einstellung meist völlig aus. Liegen schwierigere Verhältnisse vor, kann der Zahnarzt einen voll adjustierbaren Artikulator (GOZ 8060) verwenden. Um den Artikulator einzustellen, muss zunächst die Kieferbewegung aufgezeichnet werden. In der Zahnmedizin spricht man dabei von der Registrierung der Unterkieferbewegungen. Dafür bewegt der Patient den Unterkiefer seitlich und nach vorne. Diese Bewegungen werden in den Artikulator übertragen, sodass dort zum Beispiel die Situation beim Kauen genau nachgebildet werden kann. Der Zahnarzt kann exakt feststellen, wie die Zähne aufeinandertreffen und wo Probleme bestehen könnten.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Ein erhöhter Steigerungsfaktor zwischen 2,4 und 3,5 wird vom Zahnarzt immer dann berechnet, wenn ein besonderer Zusatzaufwand für die Maßnahme nötig ist. Bei der Registrierung der Bewegungen des Unterkiefers, die unter der Ziffer GOZ 8050 beschrieben wird, können das zum Beispiel anatomische Besonderheiten sein, auf die der Zahnarzt mit größerem Zeitaufwand eingehen muss. Auch wenn die Registrierung der Bewegung mehrfach durchgeführt werden muss oder wenn Patienten unruhig oder desorientiert sind, benötigt der Zahnarzt mehr Zeit, was durch den höheren Steigerungsfaktor honoriert wird.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Führt der Zahnarzt die Registrierung der Unterkieferbewegungen nach Ziffer 8050 aus, können zusätzlich weitere Maßnahmen nötig sein, die separat berechnet werden. Besonders häufig werden zusammen mit der GOZ 8050 die im folgenden aufgelisteten Positionen abgerechnet. Auch Kosten für Material und Labor zur Einstellung des halbindividuellen Artikulators fallen zusätzlich an.

  • GOZ 8000 ff (Funktionsanalytische-/funktionstherapeutische Leistungen; FAL/FTL)
  • GOZ 7000 ff (Aufbissbehelf, Langzeitprovisorien)
  • GOZ 5000 ff (Prothesen)
  • GOZ 2150 (Einflächiges Inlay)
  • GOZ 2160 (Zweiflächiges Inlay)
  • GOZ 2170 (Inlay, mehr als dreiflächig)
  • 2200 (Krone in Tangentialpräparation )
  • GOZ 6000 ff (Kieferorthopädische Leistungen)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Neben den Leistungen nach den Nummern 8050 bis 8065 sind Material- und Laborkosten für die Einstellung des (halb) individuellen Artikulators nach den gemessenen Werten gesondert berechnungsfähig.!

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 8050 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.