Augenlaser-Operation (LASIK, LASEK, PRK) steuerlich absetzbar?
Die Finanzverwaltung hat sich über die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für Augenlaser-OP´s wie LASIK, LASEK und PRK abgestimmt.
Denn es war streitig, ob für die steuerliche Berücksichtigung ein vor der Operation ausgestelltes amtsärztliches Attest gefordert werden soll.
Bei Steuerpflichtigen, die sich einer Augen-Laser-Operation unterziehen, liege immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Die Operation
stelle somit eine Heilbehandlung dar. Zudem sei die Operationsmethode auch wissenschaftlich anerkannt. Daher sollen nun Aufwendungen für diese
Operationen ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, vor der geplanten Augenlaser-Operation mit Ihrem zuständigen Finanzamt zu sprechen und sich die steuerliche
Absetzbarkeit schriftlich bestätigen zu lassen, da Sie so unter Umständen Kosten sparen können.
Quelle: Oberfinanzdirektion Koblenz vom 22.06.2006 (S 2284 A – St 32 3)
Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie daher, wenn es um Ihre Gesundheit geht, den Rat Ihres Arztes ein.
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