Der Heil- und Kostenplan enthält den Befund, die entsprechende Regelversorgung, die tatsächliche Therapieplanung, das Honorar des Zahnarztes (BEMA und GOZ) sowie die Laborkosten. All diese Informationen tragen Sie bitte in die dafür vorgesehen Felder unseres Eingabe-Formulars ein.
Aber was steht da eigentlich?
Zur Vermeidung von Missverständnissen wurde ein einheitliches Schema eingeführt, in dem das Gebiss in 4 Quadranten eingeteilt wird. Die Unterteilung betrifft zum einen die Kieferregion (Unter- oder Oberkiefer) und zum anderen die Richtung, die sich jeweils an den Schneidezähnen orientiert und aus Sicht des Arztes eingetragen wird.
Durch Feststellung des Quadranten ergibt sich die erste Ziffer der Zahnbezeichnung:
Die zweite Ziffer ergibt sich durch die Nummerierung der Zähne innerhalb des entsprechenden Quadranten – wobei vorne begonnen wird.
Der obere linke Schneidezahn trägt somit die Bezeichnung 21 (gesprochen: zwei, eins), der rechte untere Weisheitszahn die Bezeichnung 48 (gesprochen: vier, acht).
Gemäß einer einheitlichen Konvention ist also jeder Zahn durch eine zweistellige Ziffer eindeutig definiert. Anhand bestimmter Kürzel werden nun der jeweilige Befund und die Therapieplanung in das Schema auf dem Heil- und Kostenplan übertragen.
Die obere Reihe in diesem Schema, also von 18 bis 28 repräsentiert den Oberkiefer. Die untere Reihe, also von 48 bis 38 den Unterkiefer. Jeweils in der nächstgelegenen Zeile, am Rand durch ein B markiert, wird der Befund eingetragen. Es wird also vermerkt, wie die jetzige Situation ist:
Erste Zeile: Befund | ||
a = Adhäsivbrücke | k = vorhandene intakte Krone |
t = Teleskop |
b = Brückenglied/ Zahnbrücke |
kw = zu ersetzende Krone |
tw = zu ersetzendes Teleskop |
e = ersetzter Zahn | pw = erhaltungs- würdiger Zahn mit partiellen Defekten |
ur = unzureichende Retention |
ew = ersetzter jedoch erneuerungsbedürftiger Zahn |
r = Wurzelstiftkappe | ww = erhaltungs- würdiger Zahn mit starken Defekten |
f = fehlender Zahn |
rw = zu ersetzende Wurzelstiftkappe |
x = nicht erhaltungswürdiger Zahn |
i = vorhandenes intaktes Implantat | sw = zu erneuernde Suprakonstruktion | )( = Lückenschluss |
ix = zu ersetzendes Implantat |
Jeweils eine Zeile weiter, am Rand durch ein R markiert, wird die Regelversorgung eingetragen. Die Regelversorgung ist diejenige Versorgung der Zähne, die von den gesetzlichen Krankenkassen für den gegebenen Befund als ausreichend erachtet wird.
In der am weitesten von den Zahnkürzeln entfernten Zeile werden Leistungen vermerkt, die über die Regelversorgung hinausgehen.
Zweite bzw. dritte Zeile: Therapieplanung | |
A = Adhäsivbrücke | O = Geschiebe, Steg |
B = Brückenglied / Zahnbrücke |
PK = Teilkrone |
E = zu ersetzender Zahn | R = Wurzelstiftkappe |
H = gegossene Halte- und Stützvorrichtung |
S = implantatgetragene Suprakonstruktion |
K = Krone | T = Teleskopkrone |
M = Vollkeramische oder keramisch vollverblendete Restauration |
V = vestibuläre Verblendung |
(Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) |