Der Heil- und Kostenplan für Zahnersatz

Der Heil- und Kostenplan enthält den Befund, die entsprechende Regelversorgung, die tatsächliche Therapieplanung, das Honorar des Zahnarztes (BEMA und GOZ) sowie die Laborkosten. All diese Informationen tragen Sie bitte in die dafür vorgesehen Felder unseres Eingabe-Formulars ein.

Aber was steht da eigentlich?

Das Gebiss-Schema:

Kodierung der Zähne

Zur Vermeidung von Missverständnissen wurde ein einheitliches Schema eingeführt, in dem das Gebiss in 4 Quadranten eingeteilt wird. Die Unterteilung betrifft zum einen die Kieferregion (Unter- oder  Oberkiefer) und zum anderen die Richtung, die sich jeweils an den Schneidezähnen orientiert und aus Sicht des Arztes eingetragen wird.

Durch Feststellung des Quadranten ergibt sich die erste Ziffer der Zahnbezeichnung:

Die zweite Ziffer ergibt sich durch die Nummerierung der Zähne innerhalb des entsprechenden Quadranten – wobei vorne begonnen wird.
Der obere linke Schneidezahn trägt somit die Bezeichnung 21 (gesprochen: zwei, eins), der rechte untere Weisheitszahn die Bezeichnung 48 (gesprochen: vier, acht).

Befund und Therapieplanung:

Erklärung der Kürzel

Gemäß einer einheitlichen Konvention ist also jeder Zahn durch eine zweistellige Ziffer eindeutig definiert. Anhand bestimmter Kürzel werden nun der jeweilige Befund und die Therapieplanung in das Schema auf dem Heil- und Kostenplan übertragen.

Die obere Reihe in diesem Schema, also von 18 bis 28 repräsentiert den Oberkiefer. Die untere Reihe, also von 48 bis 38 den Unterkiefer. Jeweils in der nächstgelegenen Zeile, am Rand durch ein B markiert, wird der Befund eingetragen. Es wird also vermerkt, wie die jetzige Situation ist:

 

 

Erste Zeile: Befund    
a = Adhäsivbrücke k = vorhandene
intakte Krone
t = Teleskop
b = Brückenglied/
Zahnbrücke
kw = zu ersetzende
Krone
tw = zu ersetzendes
Teleskop
e = ersetzter Zahn pw = erhaltungs-
würdiger Zahn mit partiellen Defekten
ur = unzureichende
Retention
ew = ersetzter jedoch erneuerungsbedürftiger
Zahn
r = Wurzelstiftkappe ww = erhaltungs-
würdiger Zahn mit
starken Defekten

f = fehlender Zahn

rw = zu ersetzende Wurzelstiftkappe

x = nicht erhaltungswürdiger

Zahn
i = vorhandenes intaktes Implantat sw = zu erneuernde Suprakonstruktion )( = Lückenschluss
ix = zu ersetzendes
Implantat


Jeweils eine Zeile weiter, am Rand durch ein R markiert, wird die Regelversorgung eingetragen. Die Regelversorgung ist diejenige Versorgung der Zähne, die von den gesetzlichen Krankenkassen für den gegebenen Befund als ausreichend erachtet wird.

In der am weitesten von den Zahnkürzeln entfernten Zeile werden Leistungen vermerkt, die über die Regelversorgung hinausgehen.

 

Zweite bzw. dritte Zeile: Therapieplanung  
A = Adhäsivbrücke O = Geschiebe, Steg
B = Brückenglied / Zahnbrücke
PK = Teilkrone
E = zu ersetzender Zahn R = Wurzelstiftkappe
H = gegossene Halte- und
Stützvorrichtung
S = implantatgetragene Suprakonstruktion
K = Krone T = Teleskopkrone
M = Vollkeramische oder keramisch
vollverblendete Restauration
V = vestibuläre Verblendung
(Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung)  

 

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