Kinderwunsch – Preisvergleich und Ablauf

Da Hilfe bei unerfülltem Kinderwunsch in Deutschland zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird, ist es ratsam, vor der Entscheidung für eine bestimmte Praxis einen Preis-Leistungs-Check (Preisvergleich) durchzuführen. Unser Preis-Leistungs-Check ist für Patienten unverbindlich und kostenlos.

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Statistisches

Ein unerfüllter Kinderwunsch liegt bei etwa 20-25% aller Paare vor. Jedes 6. bis 7. Paar bleibt ungewollt kinderlos. Die normale Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft liegt bei optimalen Bedingungen zwischen 20-30% pro Zyklus. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht jedoch erst dann von Unfruchtbarkeit oder Sterilität, wenn bei einem Paar nach zwei Jahren regelmäßigen Geschlechtsverkehrs (mind. 2x pro Woche) keine Schwangerschaft eintritt. Wenn die Befruchtung auf natürlichem Wege fehlschlagt, hilft die hochspezialisierte Medizin mit der künstlichen Befruchtung. Etwa 50.000 Behandlungen werden in Deutschland jährlich durchgeführt. Allerdings ist seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes im Januar 2004 ein starker Rückgang (ca. 50%) an Behandlungen zu beobachten.

Ursachen von Unfruchtbarkeit

Die Gründe für die Kinderlosigkeit eines Paares können hormoneller oder organischer Art sein. Aber auch bestimmte Krankheiten, Medikamente oder Umwelteinflüsse können eine Schwangerschaft verhindern. Generell sollte man bei einem ausgesprägten Kinderwunsch Stress, Nikotin und Alkohol vermeiden. Hormonelle Störungen oder organische Erkrankungen liegen bei ungewollter Kinderlosigkeit zu je etwa einem Drittel bei der Frau, beim Mann oder bei beiden Partnern zugleich. Organische Störungen treten, statistisch betrachtet, zu gleichen Teilen bei Mann und Frau auf.

Hier finden Sie einen kurzen Überblick:

Bei der Frau

Hormonelle Ursachen: Störung von Eierstockfunktion, Hirnanhangdrüse, Stammhirn, Schilddrüse oder Nebennierenrinde.
Organische Ursachen: Verschluss der Eileiter, Endometriose (versprengte Gebärmutterschleimhaut), Myome (gutartige Muskelgeschwulst der Gebärmutter), Zysten, Entzündungen oder Fehlbildungen der Gebärmutter.

Beim Mann

Hormonelle Ursachen: Störung von Hodenfunktion, Hirnanhangdrüse, Stammhirn, Schilddrüse oder Nebennierenrinde.
Organische Ursachen: Verschluss der Samenwege, Hodenentzündung (aufgrund einer Virusinfektion, z.B. Mumps), Varikozele (Krampfaderbruch im Hoden), Hodenhochstand.

Unfruchtbarkeit bei Mann und Frau

Hormonelle Ursachen: Unverträglichkeit von Samen und Gebärmutterschleim und daher Zerstörung der Spermien durch Antikörper der Frau, psychosomatische Faktoren (Stress, Ängste und Konflikte) sind umstritten.

Stufen der Befruchtungstherapie

1. Stufe: IUI - Intrauterine Insemination

Zum Zeitpunkt des Eisprungs wird aufbereitetes Sperma mit einer Spritze in die Gebärmutter injiziert. Eine begleitende Hormontherapie ist möglich.
Die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft beträgt bei dieser Methode 15-20%.

2. Stufe: IVF - In-vitro-Fertilisation

Bei der künstlichen Befruchtung werden Eizellen und Spermien im Reagenzglas gemischt und drei Tage später bis zu drei befruchtete Eizellen in die Gebärmutterhöhle der Frau eingesetzt. Diese Behandlung ist in Deutschland derzeit nur bei verheirateten Paaren erlaubt.
Die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft richtet sich nach der Anzahl der eingeführten Eizellen: 1 Eizelle = 5%, 2 Eizellen = 15-20%, 3 Eizellen = 20-30%. Nach viermaliger Befruchtung liegt die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft bei 50-60%. Bei Einführung mehrerer Eizellen liegt die Wahrscheinlichkeit für eine Mehrlingsgeburt bei ca. 5%.

3. Stufe: ICSI - Intracytoplasmatische Spermieninjektion

Der Vorgang bei dieser Methode ist der IVF ähnlich, die Spermien werden jedoch direkt in die Eizelle eingebracht. Eine genetische Untersuchung der Eltern im Vorfeld ist vorgeschrieben.
Die Wahrscheinlichkeiten einer Schwangerschaft liegen wie bei der IVF-Therapie.

Beginn der Schwangerschaft

Die Hirnanhangdrüse (Hypophyse) der Frau bildet zwei Sexualhormone aus: FSH und LH.
FSH bewirkt das Wachstum eines Eibläschens (Follikel), LH sorgt für den Eisprung (Ovulation). Zum Eisprung kommt es grundsätzlich etwa alle 14 Tage nach Beginn der letzten Regelblutung. Der optimale Zeitpunkt für eine Empfängnis liegt zwischen dem 11. und 15. Zyklustag. Kurz nach dem Eisprung kann die im Eileiter befindliche Eizelle durch eine Samenzelle befruchtet werden und dann in der Gebärmutter zu einem Kind heranwachsen. Die Schwangerschaft beginnt, wenn der Embryo vom Eileiter in die Gebärmutterhöhle gewandert ist - dies dauert in der Regel 4-5 Tage.


Regelungen seit der Gesundheitsreform

Seit im Rahmen der Gesundheitsreform am 1. Januar 2004 das Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz in Kraft getreten ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die Hälfte der Behandlungskosten. Im Jahr darauf haben sich nur noch halb so viele Paare behandeln lassen.

Rechtsgrundlage ist § 27a Sozialgesetzbuch V (SGB V): "Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Die Krankenkasse übernimmt 50 vom Hundert der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden."

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Folgende Voraussetzungen muss ein Kinderwunsch-Paar erfüllen, damit die Krankenkasse die Behandlungskosten gesamt oder teilweise übernimmt:

1. Das Kinderwunschpaar muss verheiratet sein.

2. Es dürfen nur Ei- bzw. Samenzellen des Ehepartners verwendet werden.

3. Bei der Frau muss ein ausreichender Schutz gegen eine Rötelninfektion bestehen. Keiner der Ehepartner darf sexuell übertragbare Krankheiten wie Hepatitis B oder C im ansteckenden Stadium haben. Beide müssen HIV-negativ sein.

4. Bei keinem Partner darf eine gewollte Sterilisation vorliegen.

5. Vor Behandlungsbeginn muss der Krankenkasse ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorgelegt werden.

6. Es muss der Nachweis einer Beratung über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der IVF durch einen Arzt vorliegen, der die Behandlung nicht selbst durchführen wird (in der Regel der überweisende Gynäkologe).

7. Die Ehefrau muss zwischen 25 und 40, der Ehemann darf nicht über 50 Jahre alt sein. Diese Vorraussetzung gilt in erster Linie für gesetzlich Versicherte.

Die Höhe der Kostenübernahme differiert zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen und hängt zudem von der jeweils zuständigen Krankenkasse ab. Sind Sie und Ihr Ehepartner unterschiedlich versichert, sollten Sie im Vorfeld mit den Krankenkassen klären, wie diese die Kostenübernahme für eine Therapie regeln wollen - die gesetzlichen Krankenkassen richten sich dabei nach dem Behandlungsprinzip, die privaten Krankenkassen nach dem Verursacherprinzip. Dem entsprechend werden dem privat versicherten "Verursacher" der Sterilität üblicherweise die Kosten von seiner Krankenkasse erstattet.

Werden die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 50% der Gesamtkosten für eine der folgenden Behandlungen:
8 Inseminationszyklen ohne hormonelle Stimulation oder
3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation oder
3 IVF-/ICSI-Behandlungszyklen.

Private Krankenkassen regeln die Kostenübernahme anders. Die oben genannten Voraussetzungen gelten hier nur eingeschränkt - es wird im Einzelfall und von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden entschieden. Die Kostenübernahme richtet sich nach den individuellen Tarifvereinbarungen, die der Versicherte mit seinem Vertrag abgeschlossen hat. Bitte fragen Sie daher bei Ihrer Krankenkasse, welche Kosten laut Ihres Versichertentarifs übernommen werden.
Ist eine Kostenübernahme vertraglich vorgesehen, übernimmt die private Krankenkasse in der Regel die Kosten für folgende Behandlungen:
3-6 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation oder
3-4 IVF-/ICSI-Behandlungszyklen.

Weiterführende Behandlungen müssen stets vom Patienten selbst getragen werden.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.