Definition & Preisvergleich

GOZ 5090: Wiederherstellung eines Verbindungselements

Die Definition für Z5090 lautet "Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach der Nummer 5080" und ist im Abschnitt "Prothetische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach GOZ 5090 variieren von 6,19 € bis 14 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z5090 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z5090: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 5090 beträgt: 110 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 5090: Wiederherstellung eines Verbindungselements" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

6,19 €14,23 €21,65 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Die Teile einer zusammengesetzten Brücke oder Prothese werden durch Verbindungselemente wie Geschiebe, Riegel, Stegreiter, Verschraubungen, Druckknöpfe, Kugel- und Federköpfe untereinander verbunden. Aufgrund der ständigen Belastung (Kauen, Sprechen) kommt es mit der Zeit zu Verschleißerscheinungen, welche die Haltekraft beeinträchtigen. Verbindungselemente, die sich von den überkronten Pfeilerzähnen gelöst haben oder gänzlich funktionsuntüchtig sind, können repariert oder ersetzt werden, um den Halt von zusammengesetztem Zahnersatz wieder herzustellen.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Kommt es bei der Reparatur oder dem Ersatz von Verbindungsteilen zu Problemen, können dadurch entstandene Kosten durch eine Steigerung des GOZ-Satzes berechnet werden. Verzögerungen in der Behandlung im Vergleich zum Normalfall ergeben sich beispielsweise beim Befestigen des abnehmbaren Teils einer Doppelkronne oder eines Geschiebes bei einer sehr beweglichen Zunge, einem starken Speichelfluss oder ausgeprägtem Würgereiz. Auch ein stark abgeschliffenes Gebiss (Zähneknirschen) oder ein Fehlbiss macht es schwieriger für den Zahnarzt als üblich, die reparierten oder neuen Verbindungselemente zu befestigen und den Brückenhalt wieder herzustellen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Im Zusammenhang mit der Behandlung nach der GOZ-Nummer 5090 können weitere selbstständig erbrachte Maßnahmen in Rechnung gestellt werden. Unter anderem wird mit folgenden ergänzenden GOZ-Positionen abgerechnet:      GOZ 2270 (Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung)     GOZ 2310 (Erneutes Eingliedern von Zahnersatz am einzelnen Zahn)     GOZ 2320 (Reparatur an festsitzendem Zahnersatz)     GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten und störender Prothesenränder)     GOZ 4040 (Einschleifen von Zähnen und Zahnersatz durch Entfernung von Störkontakten)     GOZ 5110 (Wiedereingliedern einer Brücke)     GOZ 5120 (Provisorische Brücke oder Prothese im direkten Verfahren, je Zahn oder Implantat)     GOZ 5140 (Provisorische Brücke oder Prothese im direkten Verfahren, je Brückenspanne oder Freiendsattel)     GOZ 5170 (Anatomische Abformung mit individuellem Löffel)     GOZ 5250 (Funktionswiederherstellung einer abnehmbaren Prothese ohne Abformung     GOZ 5260 (Funktionswiederherstellung einer abnehmbaren Prothese mit Abformung)

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 5090 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.