Definition

Zahnbrücken als Zahnersatz

Definition: Eine Zahnbrücke - oder kurz Brücke - ist eine Form von Zahnersatz, mit dem der Zahnarzt fehlende Zähne im Gebiss ersetzt. Wie eine Straßenbrücke ruht dieser in aller Regel festsitzende Zahnersatz auf Pfeilern (den Ankerzähnen) und überspannt die Zahnlücke.

 

Veranschaulichung des Aufbaus einer Zahnbrücke
Abbildung 1:
Aufbau einer 3-gliedrigen Endpfeiler-Zahnbrücke

Brücken haben drei Komponenten

1. Pfeilerzähne (= Ankerzähne)
Die Pfeilerzähne sorgen für den Halt der Brücke im Kiefer. Als Pfeilerzähne dienen natürliche Zähne oder Implantate.
2. Brückenzwischenglieder
Unter einem Brückenzwischenglied versteht man den Teil einer Zahnbrücke, der einen fehlenden Zahn ersetzt. Bei Brücken wird die Lücke freischwebend ohne Verankerung im Kiefer versorgt.
3. Brückenanker (Verankerungskronen)
Das Verbindungsstück von Brückenzwischenglied und Pfeilerzahn wird Brückenanker genannt. Der Anker einer Brücke wird an einem überkronten Zahn befestigt.



Zwischen 600 € und 13.000 €

-> Ausführliche Antwort

Beides hat Vor- und Nachteile, die individuell eruiert werden müssen.

-> Ausführliche Antwort

test1

Zwischen 5 und 30 Jahren.

Dieser ist Abhängig vom genauen Befund, der Höhe des Festzuschusses und der Zahnarztkosten.

-> Ausführliche Antwort

Aus Nicht-Edelmetall, Gold oder Zirkon. Wahlweise mit keramischer Verblendung.

-> Ausführliche Antwort

An eigenen Zähnen und/oder Implantaten

-> Ausführliche Anwort

Eine keramische Verblendung kann im Mund nicht repariert werden. Suchen Sie bitte einen Zahnarzt auf.

Nachbarzähne müssen beschliffen und überkront werden.

-> Ausführliche Antwort

Zahnbrücken im HKP

Vor der Behandlung mit Brücken erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieser stellt den Kostenvoranschlag für eine Zahnbrücke dar.  Hier wird sowohl der Befund als auch die genaue Behandlungsplanung und die voraussichtlichen Kosten fetsgehalten.

Bitte beachten Sie zu diesem Thema unsere Hauptseite "Brücken im Heil- und Kostenplan".

Kosten und Preise

Zahnbrücken kosten zwischen 600 Euro und 13.000 Euro.
Warum diese vage Preisangabe? Weil es anders nicht möglich ist, in einem Satz und pauschal zu sagen, was Zahnbrücken kosten:

Dies liegt zum einen daran, dass der Begriff "Zahnbrücke" ein Oberbegriff ist, der sehr viele verschiedene Brückenarten umfasst, welche unterschiedliche Preise haben. Zum anderen ist der Begriff der Kosten unscharf. Für Gesetzlich Versicherte ist in aller Regel der Zahnersatz Eigenanteil für Brücken interessant. Dieser Eigenanteil aber ist, wie der Name schon sagt, nur ein Teil der Zahnarztkosten: Nämlich genau jener Anteil, der übrig bleibt, nachdem die Krankenkasse ihren Zuschuss gezahlt hat. Eine Angabe der Höhe dieses Festzuschusses wiederum ist nicht ohne Kenntnis des Befundes möglich, da dieser befundorientiert erechnet wird. Ja, selbst mit Kenntnis des exakten Befundes steht immer noch die Frage im Raum, inwieweit Patienten auf Grund von regelmäßigen Zahnarzt-Kontroll-Untersuchungen möglichwerweise ein höherer Festzuschuss in Form eines Bonus zusteht oder gar die Härtefallregelung für Einkommensschwache zur Anwendung kommt, was beides den Zahnersatz Eigenanteil reduziert.

Eine exakte Antwort, was Brücken Kosten, kann aus diesen Gründen nur in Kenntnis von Befund, genauer Therapieplanung sowie der individuellen Situation des Patienten erfolgen. Hierzu können Sie Brücken-Preisvergleiche, die wir für Patienten wie Sie durchgeführt haben, ansehen. Dort sehen Sie, wie viel man sparen kann. Außerdem können Sie auch regionale Kostenunterschiede recherchieren. Beachten Sie auch unsere Erläuterungen zu Heil- und Kostenplänen für Zahnbrücken.

Wenn Sie sich genauer mit Kosten und Preisen beschäftigen möchten, besuchen Sie bitte unsere Hauptseite zu Zahnbrücken Kosten oder Starten Sie kostenlos einen eigenen Brücken-Preisvergleich.



Veranschaulichung der Funktionsweise einer 3-gliedrigen Freiend-Zahnbrücke
Abbildung 2:
Die Freiendbrücke mit einem frei endenden Brückenglied

Ein Zahn, der als Bestandteil einer Brücke verwendet wird (Pfeilerzahn oder Brückenzwischenglied) wird allgemein als Brückenglied bezeichnet. Die Brücke im Bild am Seitenanfang in Abbildung 1 hat also 3 Glieder (2 Pfeilerzähne und 1 Brücken-Zwischenglied). 

Endpfeilerbrücke:

Eine Brücke, die wie in unserem ersten Abbildungs-Beispiel (Abbildung 1) so aufgebaut ist, dass die Brückenzwischenglieder auf beiden Seiten von Pfeilerzähnen umgeben sind, wird Endpfeilerbrücke genannt. Eine Endpfeilerbrücke, die aus drei Gliedern besteht, nennt man auch Schaltbrücke.

Mehrspannige Endpfeilerbrücke:

Besitzt eine Zahnbrücke mehr als ein Zwischenglied und sind diese jeweils auf beiden Seiten von Pfeilerzähnen umgeben, so spricht man von einer mehrspannigen Endpfeilerbrücke (Abbildung 3). Eine Zahnbrücke ist mehrspannnig, wenn man sie sich so vorstellen kann, dass sie aus mehreren Brücken nebeneinander besteht, die miteinander verbunden sind.

Freiendbrücke:

Eine Zahnbrücke, die mind. ein Brückenglied besitzt, welches einen fehlenden Zahn ersetzt, das auf einer Seite nicht an einem Pfeilerzahn verankert ist, wird Freiendbrücke genannt (Abbildung 2). Freiendbrücken werden auch als Extensionsbrücken oder  Anhängerbrücken bezeichnet.

Merke: Die einen Zahn ersetzenden Brückenglieder einer Endpfeilerbrücke heißen Brückenzwischenglieder. Bei einer Freiendbrücke spricht man hier von Freiend-Gliedern oder frei endenden Gliedern.



Wie geschildert werden Zahnbrücken an sogenannten Pfeilerzähnen befestigt. Die Befestigung kann über verschiedene Wege erfolgen.

Werden zwei natürliche Zähne als Pfeiler verwendet, dann müssen diese jeweils mit einer künstlichen Zahnkrone versorgt werden, welche die eigentlichen Anker bilden und daher auch Verankerungskronen genannt werden. Die zu überkronenden Zähne müssen abgeschliffen werden, damit die Brücke, bestehend aus Verankerungskronen und Zwischengliedern (oder Frei-End-Gliedern), eingesetzt werden kann.

Vollkronenbrücke

Veranschaulichung der Funktionsweise von Kronen
Abbildung 3:  Vollkrone

In der Regel werden Zahnbrücken mittels Vollkronen an Pfeilerzähnen befestigt, da diese Form der Verankerung den größtmöglichen Halt ermöglicht. Jedoch ist die Art der zu wählenden Befestigung nicht allein von solchen Erwägungen abhängig. Da in der Zahnmedizin das Gebot der Erhaltung von möglichst viel gesunder Zahnsubstanz von sehr großer Bedeutung ist, entscheidet auch die Beschaffenheit der Zähne, welche als Pfeilerzähne dienen sollen, mit über die Verankerungsform der Brücke.

Wenn die Zähne, welche als Pfeilerzähne dienen sollen, ohnehin stark geschädigt sind, d.h. auch überkront werden müssten, wenn keine Brücke angefertigt würde, dann ist eine Vollkronenbrücke in jedem Fall das Mittel der Wahl. Falls nicht, muss geprüft werden, inwieweit Teilkronen-Brücken, Adhäsivbrücken oder Zahnbrücken auf Implantaten eine sinnvolle Alternative darstellen.

Im Heil- und Kostenplan erkennt man eine Vollkronenbrücken an Abkürzungsfolge "k, b, k" (= unverblendete Vollkronenbrücke) oder "kv, bv, kv" (= keramisch-teilverblendete Vollkronenbrücke) oder "km, bm, km" (= keramisch-vollverblendete oder vollkeramische Vollkronenbrücke) oder "skm, bm, skm" (= keramisch-vollverblendete oder vollkeramische  Vollkronenbrücke auf Implantaten).

Teilkronenbrücken

Veranschaulichung von Aufbau und Funktionsweise einer Teilkrone
Abbildung 4:  Teilkrone

Wenn einer der Zähne, welche als Pfeilerzahn dienen soll, nur partiell defekt ist, so kann es angezeigt sein, anstelle einer Vollkronenbrücke eine Brücke zu verwenden, die an einer Teilkrone befestigt wird.

Solche Teilkronen-Zahnbrücken haben den ästhetischen Nachteil, dass die Kauflächen der Pfeilerzähne i. d. R. partiell metall-farbig bleiben, darüberhinaus ist diese Brücken-Art weniger stabil als eine vollkronen-getragene Variante. Daher entscheiden sich viele Patienten gegen diese Form der Verankerung, obwohl im Sinne der Erhaltung gesunder Zahnsubstanz keine Vollkrone nötig wäre.

Im Heil- und Kostenplan erkennt man eine Teilkronenbrücke an der Abkürzungsfolge "pk, b (...)" (= unverblendete Teilkronenbrücke)" oder "pkm, bm (...)" (= vollverblendete oder vollkeramische Teilkronenbrücke ). Das Auslassungszeichen "(...)" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Brücken nur auf einer Seite an einer Teilkrone (= pk oder pkm oder pkv) befestigt sein müssen, damit man von einer Teilkronenzahnbrücke spricht. Der andere Zahnpfeiler ist häufig eine Vollkrone (k oder kv oder km). 

Adhäsivbrücken

Als dritte Möglichkeit der Befestigung einer Zahnbrücke ist die Klebebrücke (auch Adhäsiv-Brücke oder Marylandbrücke genannt) hervorzuheben. Bei der Klebebrücke wird das Brückenzwischenglied mit Hilfe der Säureätztechnik und Komposit an den gaumenseitigen bzw. lingualen Flächen der Nachbarzähne verklebt. Diese Versorgung eignet sich besonders für die Frontzähne. Klebebrücken wurden früher vorwiegend nur als Provisorien sowie als Zahnersatz-Möglichkeit bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt, da sie über keine großen Haltbarkeitszeiträume verfügten.

Heutzutage können Klebebrücken, wenn sie nach den neuesten Erkenntnissen eingesetzt und verarbeitet werden mit konventionellen Zahnbrücken konkurrieren. Aus diesem Grund kommen Klebebrücken mehr und mehr in Mode und stellen heutzutage eine ernstzunehmende Alternative dar, wenn andernfalls gesunde Zähne überkront werden müssten.

Im Heil- und Kostenplan erkennt man Klebebrücken an der Abkürzungsfolge "a, b, a"(= unverblendete Adhäsivbrücke) oder "a, bv, a" (= teilverblendete Adhäsivbrücke) oder "a, bm, a" (= keramisch vollverblendete oder vollkeramische Adhäsivbrücke).

Teleskopierende Brücken

Veranschaulichung der Funktionsweise einer Teleskopprothese, die auf Zahnstümpfen befestigt wird.
Abbildung 5:
Teleskopprothese

In aller Regel werden Zahnbrücken als fester, nicht-herausnehmbarer Zahnersatz konzipiert und eingesetzt, indem die Brücke auf die Pfeilerzähne zementiert wird. Wenn jedoch zum Beispiel einer der Pfeilerzähne “ein Sorgenkind darstellt” (schlechte Pfeilerprognose) oder Weichteildefekte vorliegen und eine Sattelbrücke angezeigt ist, so werden Zahnbrücken manchmal auch herausnehmbar gestaltet.

In diesem Fall wird die Zahnbrücke nicht auf die Pfeilerzähne zementiert, sondern mittels Teleskopkronen verbunden. Da eine teleskopierende Brücke sowohl herausnehmbare also auch festsitzende Elemente hat, wird diese Zahnersatz-Art kombinierter Zahnersatz genannt.

Eine Alternative zu diesem auch als Geteilte Zahnbrücke bezeichneten kombinierten Zahnersatz stellen Teilprothesen dar.

Implantatbrücken

Veranschaulichung der des Aufbaus einer Implantatrücke auf zwei Implantaten und einem eigenen Zahn
Abbildung 6:
Implantat-Brücke

Bei größeren Zahnlücken,  wenn mindestens drei Zähne nebeneinder fehlen, scheidet eine herkömmliche, an natürlichen Zähnen befestigte Zahnbrücke in aller Regel schon aus Gründen der Brücken-Statik aus. Neben Zahnprothesen stellen Implantatbrücken in diesem Fall eine gute Möglichkeit dar, die Lücke zu schließen.

Anstatt natürliche Zähne als Ankerzähne zu verwenden, werden hier zunächst Implantate gesetzt, die als künstliche Zahnwurzeln dienen. An diesen wird dann nach einer Einheilzeit von ca. 6 Monaten die Brücke befestigt. Implantatgetragene Zahnbrücken kommen nicht für alle Patienten in Frage, da sie verhältnismäßig teuer sind.

Eine Brücke auf Implantaten kostet pro implantatgetragenem Glied, inklusive Setzen und Freilegung des Zahnimplantats mindestens 1.000 €, das Brückenzwischenglied schlägt mit ca. 400 € zu Buche. Summa summarum kostet eine dreigliedrige Implantatbrücke als Ersatz für drei fehlende Zähne damit mindestens 2.400 Euro.

Hybridbrücken

Veranschaulichung des Aufbaus einer Hybridbrücke
Abbildung 7:
Hybrid-Brücke

Wenn mindestens zwei Zähne nebeneinander fehlen und mindestens einer der Nachbarzähne gesund ist oder wenn die Doppelzahnlücke am Ende der Zahnreihe zufinden ist, kommt oft eine Hybridzahnbrücke als Zahnersatz zum Einsatz.  Der Ausdruck Hybridbrücke bedeutet "gemischte Zahnbrücke" und meint, dass sowohl natürliche Zähne als auch Implantate als Anker zum Einsatz kommen.

Synonym gebraucht werden die Begriffe Verbundbrücke oder Kobinationsbrücke.

Ein solche Zahnbrücke auf einem Zahnimplantat sowie einem natürlichen Zahn ist deutlich teuerer als eine Brücke, die nur an natürlichen Zähnen befestigt wird, da hier die die Implantat-Kosten hinzukommen. Je nachdem ob das Setzen des Zahnimplantats unkompliziert erfolgen kann oder der Kiefderknochen erst noch aufgebaut (augmentiert) werden musss, steht ein Preis von mindestens mindestens 1.750 € für eine dreigliedrige Haybridzahnbrücke in Nicht-Edelmetall mit keramischer Verblendung an.

Wenn die Zahnarztkosten höher ausfalen erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkassen leider nicht. Der Zahnersatz Eigenanteil liegt hier bei ca. 1.000 Euro.



Bild einer teleskopierenden Brücke in Gold gearbeitet
Abbildung 8:
Gold-Brücke

Für die Herstellung von Zahnbrücken kommen verschiedene Materialien in Betracht. Meist sorgen Metalllegierungen für die nötige Stailität der Brückenkonstruktion. Eine Verblendung erfolgt oftmals in Keramik. Es ist aber genauso möglich, die gesamte Brücke (monolithisch) aus Keramik zu fertigen, Kunststoff als Verblendmaterial zu verwenden oder die Metallkonstruktion unverblendet zu belassen.

Grundsätzlich gibt es Goldbrücken, Zahnbrücken aus Nicht-Edelmetall (NEM) und Keramibrücken.

Die eine, richtige  Lösung gibt es meist nicht, sondern der Patient entscheidet zusammen mit dem Zahnarzt, nachdem er über die Möglichkeiten, fehlende Zähne zu versorgen, aufgeklärt wurde. Da die Krankenkassen sich nur mit einem Festzuschuss an den Zahnbrücken-Kosten beteiligen und der Patient den restlichen Betrag selbst zahlen muss (Eigenanteil), ist diese Entscheidung für viele Patienten (leider) auch eine Frage des Geldes. Wenn man sich die Luxus-Variante nicht leisten kann, wird es sinnvoll sein, auf kostengünstigere Lösungen auszuweichen.

Darüberhinaus kann man als Patient einen gehörigen Teil der Kosten einsparen, wenn man Angebote vergleicht. Auf MediKompassDE ist so ein Zahnarzt-Preisvergleich kostenlos möglich.

Illustration der Verblendgrenzen bei der Regelversorgung anhand eines Bildes
Abbildung 8:
Verblendgrenzen

Als Verblendbrücken werden alle Zahnbrücken bezeichnet, die mindestens an einem Brückenglied (teilweise) verblendet sind. Prinzipiell können alle gängigen Materialien, die zur Herstellung eines Brückengerüsts verwendet werden, entweder unverblendet bleiben oder mit einer Verblendung versehen werden. Diese Verblendung kann zudem entweder nur auf der Seite zum Mund hin (vestibulär, = v) erfolgen oder auch auf der zur Zunge zugewandten Seite angebracht werden (= m).

Während Zahnbrücken für Privat-Patienten i. d. R. immer komplett verblendet werden, stellt sich die Situation bei Kassenpatienten vielschichtiger dar.

Der Brücken-Festzuschuss, also derjenige Anteil an den Kosten einer Zahnbrücke, der von den gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird, richtet sich nach dem Befund zusammen mit der dazu vorgesehenen zahnmedizinischen Brücken-Versorgung. "Vorgesehen" bedeutet in diesem Zusammenhang,  dass jeder mögliche Befund von verantwortlicher Stelle (Gemeinsamer Bundesausschuss) mit einer konkreten Behandlungsform korreliert wurde. Diese Korrelierung beinhaltet u. A. auch die Frage, inwiefern Brücken (gemäß Regelversorgung) zu verblenden sind.

Maßgeblich für die Verblendung von "Kassenbrücken" sind die sogenannten Verblendgrenzen bei der Regelversorgung.



Die Brückenzwischenglieder einer Zahnbrücke können auf unterschiedliche Weise gestaltet werden. Neben ästhetischen Gesichtspunkten spielen vor allem hygienische Faktoren eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung, welche Lösung zur Anwendung kommt.

Im Heil- und Kostenplan ist die Art der Brückenzwischenglieder nur in seltenen Fällen erkennbar (z. B. bei herausnehmbare Brücken und Geschiebebrücken). Während man die Anzahl der Glieder und die Verblendungsform einer Zahnbrücke i. d. R. leicht aus einem HKP herauslesen kann (wenn man weiß wie), sind detailierte Informationen über verwendete Materialien und Techniken sehr selten vermerkt.

Tangentialbrücken

Wenn das Brückenzwischenglied weder freischwebend gestaltet wird, noch formbedingt breit aufliegt, sondern so konzipiert wird, dass es nur an seinen Unterpunkten aufliegt oder linienförmigen Kontakt zur Mundschleimhaut aufweist, so spricht der Zahnarzt von einer Tangentialbrücke.

Die Brückenzwischenglieder einer Tangentialbrücke sind herzförmig gestaltet und werden oft bei Freiendbrücken eingesetzt.

Sattelbrücken

Bei der Sattelbrücke steht die Form Pate für den Namen: Sattelbrücken sind durch ihre nach innen gewölbten (konkaven) Form dafür gemacht, dass die Brückenzwischenglieder großflächig auf der Schleimhaut aufzuliegen können. Eben jene breite Auflage macht eine gründliche Brückenreinigung nahezu unmöglich.

Sattelbrücken werden daher nicht als Teil von festsitzendem Zahnersatz verwendet, sondern bei Alveolarfortsatz-Defekten als herausnehmbare Elemente von Prothesen einbezogen (Teleskopprothesen, Teilprothesen).

Schwebebrücken

Die Schwebebrücke verdankt ihren Namen dem Umstand, dass hier das Brückenzwischenglied keinen Kontakt zur Mundschleimhaut aufweist (ca. 3mm Abstand). Schwebebrücken haben auf Grund dieses Abstands Vorteile, was die Möglichkeiten der Reinigung anbelangt, aus ästhetischer Sicht stellt der vorhandene Spalt jedoch einen Nachteil dar. Aus diesem Grund werden sie vorwiegend im Unterkiefer verwendet.

Eine weitere Form von Schwebebrücken stellen die so genannten Spaltbrücken da, die im Vergleich zur Schwebebrücke eine deutlich geringere Spalttiefe ausweisen (ca. 1mm). Da hier der Vorteil der guten Reinigungsfähigkeit entfällt, werden Spaltbrücken sehr selten verwendet.

Ovate Pontic

Wenn es nur um ästhetische Gesichtspunkte ginge, so wäre das Ovate Pontic vielleicht der Gewinner beim Schönheitswettbewerb der Brückenzwischenglieder. Durch seine eiförmige (nach unten konvexe) Struktur “sinkt” das Ovate Pontic ins Zahnfleisch. Voraussetzung für die Verwendung dieser Brückenart ist eine ausreichend vorhandene Schleimhautdicke. Zudem muss das Zahnfleisch chirurgisch und/oder mit Hilfe eines Provisoriums auf den Einsatz eines Ovate Pontic vorbereitet werden (ausreichende Muldenbildung).

Da das Zahnfleisch für das Ovate Pontic entweder chirurgisch vorbehandelt werden muss oder aber zumindest vor der eigentlichen Behandlung ein Provisorium von Nöten ist, sind die Zahnbrücken Kosten für eine im Ovate Pontic Verfahren angefertigte Variante verhältnismäßig hoch.

Geschiebe-Brücken

Wie oben beim Punkt Statische Erwägungen beschrieben, ist beim Einsatz einer Zahnbrücke nicht so sehr der kurzfristige Erfolg des Ersetzens eines fehlenden Zahns zu bedenken, sondern auch und gerade die Wirkung der Brücken-Lösung auf die miteinbezogenen Pfeilerzähne.

Es nützt ja nichts, könnte man sagen, wenn man nur ein paar Wochen Freude an der neuen Brücke hat und die gesamte Konstruktion hernach mitsamt ehemals gesunder Zähne herausfliegt.

Nun stellt sich dem Zahnarzt bei manchen Patienten die Situation so dar, dass der Einsatz einer Zahnbrücke eigentlich eine gute Lösung darstellen würde, aber diejenigen Zähne, welche durch die Brücke verbunden würden, sich zu stark unterscheiden (nicht kompensierbare Pfeilerdivergenz). In diesem Fall kann der Einsatz einer geteilten Brücke sinnvoll sein, bei der das Brückenzwischenglied nur auf der einen Seite am Pfeiler festverankert wird und auf der anderen Seite mittelst eines Geschiebes verbunden (geteilte Zahnbrücke).

Geschiebe, die bei mehrspannigen Brücken zum Zwecke des Spannungsabbaus zwischen den einzelnen Brückengliedern gesetzt werden, werden in diesem Zusammenhang Stressbreaker-Geschiebe genannt.

Im Heil- und Kostenplan erkennt man eine Geschiebebrücke an der Abkürzungsfolge "ko, b, k" bzw. "k, b, ko" (= unverblendete Geschiebebrücke) oder "kvo, bv, kv" (= teilverblendete Geschiebebrücke) oder "kmo, bm, km" bzw. "km, bm, kmo" (= keramisch-vollverblendete oder vollkeramische  Geschiebebrücke).

Hinweis: Die Abkürzungsfolgen "ko, k" bzw. "k, ko" und "kvo, kv" bzw. "kv,  kvo" und "kmo, km" bzw. "km, kmo" weisen jedoch auch auf die Verwendung eines Geschiebes oder Stegs hin (= o). In vielen Fällen, in denen diese Kürzel-Folgen im Heil- und Kostenplan stehen, wird eine Geschiebeprothese kodiert und nicht eine geteilte Zahnbrücke.



Veranschaulichung von Aufbau und Funktionsweise einer 5-gliedrigen Zahnbrücke
Abbildung 3:
Sehr stabile Konstruktion einer 5-gliedrigen Zahnbrücke
- 3 Pfeiler und zwei Brückenzwischenglieder

Da wie oben erwähnt, die Brückenzwischenglieder nicht direkt mit dem Kiefer verbunden sind, sondern ihren Halt über ihre Verankerung beziehen, müssen die Pfeilerzähne diese Belastung “schultern”. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass bei der Konstruktion einer Brücke statische Prinzipien Anwendung finden.

Als Faustregel in der Brücken-Prothetik gilt, dass es mindestens so viele Pfeilerzähne wir Brückenzwischenglieder geben muss, damit eine Zahnbrücke langfristig guten Halt hat.

Keine Regel ohne Ausnahmen. In der Realität ist der Sachverhalt etwas komplexer, da in dieser Berechnung keine Rücksicht darauf genommen wird, ob ein Zahn Merkmale aufweist, die ihn grundsätzlich als Pfeilerzahn disqualifizieren - etwa schwere Wurzeldefekte und Parodontopathien.

Daher prüft ein Zahnarzt bei jedem Zahn auch, ob überhaupt und inwieweit dieser überhaupt geeignet ist, zusätzlich beansprucht zu werden. Bei dieser Prüfung spielt nicht nur die Gesundheit bzw. ungestörte Verankerung des potentiellen Pfeilerzahns im Kieferknochen (= knöchernes Attachment) eine Rolle, sondern auch die Art des Zahns. Denn verschiedene Zahnarten haben unterschiedlich viele Zahnwurzeln. Und: Ein Zahn, der über mehr Wurzeln verfügt, ist besser mit dem Kiefer verankert.

Verschiedene Zähne - unterschiedlich starke Belastbarkeit

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass die statische Wertigkeit der Zahnarten folgender Hierarchie entspricht (von sehr gut geeignet nach weniger gut zum Pfeilerzahn geeignet):

  1. Mahlzähne
    Molare – im Zahnschema des Heil-und Kostenplans sind das die Zähne mit den Zahnkürzeln: 16-17, 26-27, 36-37, 46-47
  2. Eckzähne
    Canini – im Zahnschema des Heil-und Kostenplans sind das die Zähne mit den Zahnkürzeln: 13, 23, 33, 43
  3. Backenzähne
    Prämolare – im Zahnschema des Heil-und Kostenplans sind das die Zähne mit den Zahnkürzeln: 14-15, 24-25, 34-35, 44-45
  4. Obere Schneidezähne
    Obere Incisivi – im Zahnschema des Heil-und Kostenplans sind das die Zähne mit den Zahnkürzeln: 11-12, 21-22
  5. Untere Schneidezähne
    Untere Incisivi – im Zahnschema des Heil-und Kostenplans sind das die Zähne mit den Zahnkürzeln: 31-32, 41-42

Nach diesen Überlegungen können wir folgende Faustregel präzisieren: Die statische Wertigkeit der Verankerung der Pfeilerzähne im Kieferknochen (knöchernes Attachment) muss mindestens genauso hoch sein, wie die natürliche Wertigkeit der zu ersetzenden Zähne.

Anwendungsbeispiel:

Bei der in der Abbildung 3 dargestellten 5-gliedrigen 2-spannigen Endpfeilerbrücke wird ein Mahlzahn (Molar) und ein Backenzahn (Prämolar) so durch eine Zahnbrücke ersetzt, dass ein Mahlzahn (Molar), ein Backenzahn (Prämolar) und ein Schneidezahn (Caninus) als Pfeilerzähne dienen. Gemäß der Faustregel ist dies eine gute Brückenkonstruktion, da diese Konstruktion mehr Pfeilerzähne als Brückenzwischenglieder aufweist. Aber auch wenn man die präzisierte Form der Regel heranzieht, ergibt sich ein sehr gutes Bild: Denn hier hält ein Mahlzahn den anderen (= gleiche statische Wertigkeit) und der Backenzahn wird an einem Eckzahn verankert (= höhere statische Wertigkeit des Pfeilerzahns im Vergleich zum zuersetzenden Zahn.). Der Backenzahn fungiert somit als zusätzlicher (nicht notwendiger) Haltgeber.

Merke: Natürlich sind auch alle unsere bisher angestellten Überlegungen nicht der Weisheit letzter Schluss. Vor der Behandlung wird der Zahnarzt weitere Faktoren wie etwa die Achsneigung der Pfeilerzähne und das Verhältnis von Kronen und Wurzellängen in seiner Planung mitbedenken und aus diesem Grund unter Umständen raten, eine Brückenkonstruktion zu verwenden, deren Ausfertigung von der präzisierten Faustregel abweicht.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.