Definition & Preisvergleich

GOZ 3000: Ziehen einwurzeliger Zähne

Die Definition für Z3000 lautet "Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder eines enossalen Implantats" und ist im Abschnitt "Chirurgische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Extraktion einwurzeliger Zähne nach GOZ 3000 variieren von 3,94 € bis 9 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z3000 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z3000: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 3000 beträgt: 70 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 3000: Ziehen einwurzeliger Zähne" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

3,94 €9,05 €13,78 €

Ziehen von Zähnen und enossalen Zahnimplantaten

Wenn ein Milchzahn oder ein bleibender Zahn tief zerstört und nicht mehr erhaltungswürdig ist, wird er aus dem Kieferknochen herausgezogen.

Die Ursache für die Zerstörung kann eine Karies (Zahnfäule), aber auch eine Entzündung des gesamten Zahnbetts oder der Zahnwurzel sein. Ein weiterer Grund, einen Zahn zu ziehen, ist eine kieferorthopädische Behandlung.

In der Regel erfolgt zuerst eine örtliche Betäubung. Der Zahnarzt löst dann um den Zahn herum die Wurzelhaut sowie das Zahnfleisch mit speziellen Instrumenten ab.

Zum eigentlichen Zahnziehen werden Zangen oder Hebel benutzt, um den Zahn behutsam zu bewegen. Dadurch wird das knöcherne Zahnfach etwas aufgeweitet und die Verbindung des Zahns zum Knochen wird gelöst.

Die Entfernung eines Implantates kann wegen einer starken Entzündung, einer Prothesenplanung oder eines Materialdefektes nötig sein und wird mit unterschiedlichen Techniken durchgeführt.

Im Anschluss an eine Zahn- oder Implantatentfernung erfolgt die sofortige Wundversorgung.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Treten beim Zahnziehen oder bei der Implantatentfernung Schwierigkeiten auf, kommt es zu einer Zeitverzögerung für den Zahnarzt, während der er keine anderen Arbeiten durchführen kann. So kann es beispielsweise zu Kreislaufproblemen beim Patienten kommen oder es liegt eine erhöhte Blutungsneigung vor. Ebenso wird das Zahnziehen durch einen extrem harten Knochen, die Nähe zu Blutgefäßen oder eine spröde Zahnsubstanz erschwert. Diesen zeitlichen Mehraufwand kann sich der Zahnarzt durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes erstatten lassen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Beim Entfernen eines Zahns oder eines Implantats kommt es manchmal zu Komplikationen. Der Zahnarzt kann daher zusätzlich zur GOZ 3000 weitere Positionen veranschlagen, die seinen zusätzlichen Arbeitsaufwand entsprechend honorieren. Dabei können auch Ziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) genutzt werden, um die erbrachten Leistungen umfassend zu beschreiben. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenpositionen abgerechnet:

  • GOZ 0090 (Betäubung einzelner Zähne)
  • GOZ 0100 (Betäubung eines Zahnnervs)
  • GOZ 3050 (Stillung einer übermäßigen Blutung)
  • GOZ 3060 (Blutstillung durch mechanische Maßnahmen)
  • GOZ 3090 (Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle)
  • GOZ 3100 (Plastische Deckung im Rahmen der Wundversorgung)
  • GOZ 3200 (Entfernung einer Zyste)
  • GOZ 4050 (Zahnbelagentfernung am einwurzeligen Zahn oder Implantat)
  • GOZ 9090 (Auffüllen kleinerer Knochendefekte mit körpereigenem Knochenmaterial aus dem Operationsgebiet im Rahmen einer Implantation)
  • GOZ 9140 (Knochenentnahme im Mund- und Kieferbereich außerhalb des Aufbaugebietes
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Auffüllen des Knochendefektes mit Knochenersatzmaterial)
  • GOÄ 60 (Erörterung des Befundes mit Fachkollegen)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)

Analog: BEMA 43 (X1)

Definition: "Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

43
X11010,5 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

BEMA 43 behandelt das Ziehen eines Zahns mit nur einer Zahnwurzel. In diesem Zusammenhang ist nicht tatsächliche Anzahl vorhandener Zahnwurzeln von Bedeutung, sondern es wird auf die zu erwartende Anzahl abgestellt. Bei bleibenden Zähnen gelten demnach alle Frontzähne, die hinteren Backenzähne im Oberkiefer sowie alle Backenzähne im Unterkiefer per definitionem als einwurzelig. Die Extraktion von mehrwurzeligen Zähnen wird nach BEMA 44 (X2) abgerechnet.

Neben BEMA 43 (X1) abrechenbare Positionen

Wird im Zuge der Extraktion die Kieferhöhle eröffnet, so ist das Schließen der Wunde gemäß BEMA 51 a (Pla1) abrechnungsfähig.

Abrechnung: Hintergrundwissen

Zahnentfernungen, die nach BEMA 43 (X1) oder BEMA 44 (X2) abgerechnet werden, sind Extraktionen ohne große Komplikationen und Schwierigkeiten. Erweist sich die Entfernung des Zahns als sehr zeitaufwendig, etwa weil die Wurzel des zu ziehenden Zahns frakturiert ist, so wird nach BEMA 45 (X3) abgerechnet. Die Verwendung von bestimmten Instrumenten beim Ziehen des Zahns ist hierbei ein Indiz, aber keine hinreichende Bedingung für eine Einstufung als X3, statt X1 oder X2. Das Ziehen von verlagerten und retinierten Zähnen fällt unter BEMA 48 (Ost2). Ist schließlich das Entfernen des betreffenden Zahns nur mit allergrößtem Aufwand (Ausklappung des Zahnfleischs UND Knochenmanipulation) möglich, so wird BEMA 47a (Ost1) angewendet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.