Definition & Preisvergleich

GOZ 4005: Index-Erhebung

Die Definition für Z4005 lautet "Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B. des Parodontalen Screening-Index PSI)" und ist im Abschnitt "Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten einer Index-Erhebung nach GOZ 4005 variieren von 4,5 € bis 10 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z4005 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z4005: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 4005 beträgt: 80 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 4005: Index-Erhebung" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

4,5 €10,35 €15,75 €

Gingivalindex oder Parodontalindex

Mithilfe eines systematischen Testverfahrens (Screening) können Schäden am Zahnfleisch und Zahnbett zuverlässig festgestellt werden. Instrumente des Screenings sind verschiedene standardisierte Kennzeichen (Indizes) von Mundschleimhaut und Zahnbett, deren Erfassung und Auswertung eine graduelle Einstufung und Vergleichbarkeit des Gebisszustandes ermöglichen. Sie werden ebenso als individuelle Verlaufskontrolle bei bestehenden oder behandelten Zahnbetterkrankungen angewendet. Ein Beispiel für einen Zahnfleischindex (Gingivalindex) ist der Papillenblutungsindex (PBI), bei dem mit einer stumpfen Sonde die Blutungsneigung des Zahnfleischs in den Zahnzwischenräumen geprüft wird. Als Zahnbettindex (Parodontal-Screening-Index, PSI) hat sich die Messung der Spalttiefe zwischen Zähnen und Zahnfleisch bewährt. Ist die normale Tiefe von zwei bis drei Millimetern wesentlich überschritten, sind diese Zahnfleischtaschen ein erster Hinweis auf eine Parodontitis. Je nach gemessener Taschentiefe erfolgt dann die Beurteilung des Schweregrads dieser entzündlichen Erkrankung des Zahnhalteapparates sowie eine zielgerichtete Behandlungsplanung.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Bei der Durchführung der Screeningmaßnahmen können Schwierigkeiten auftreten, welche die Untersuchung über das übliche Maß hinaus verzögern. Ein zeitlicher Mehraufwand für den Behandler ergibt sich beispielsweise beim Auftreten von Zahnfleischblutungen. Um die gute Sicht auf das Zahnfleisch zu erhalten, muss das Blut immer wieder entfernt werden. Auch eng und verschachtelt stehende Zähne sowie festsitzender Zahnersatz kann das Screening erschweren, wenn dadurch die Papillen (Zahnfleischsaum zwischen den Zähnen) und die Zahnfleischtaschen schlecht zugänglich sind. Bestimmte Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus verstärken die Entzündungsaktivität im Zahnfleisch und stören die Wundheilung. Jeder dieser Risikofaktoren bedeutet, dass die Behandlung länger als normalerweise dauert und dadurch zusätzliche Kosten für den Zahnarzt verursacht. Diese Mehrkosten können durch eine Steigerung des GOZ-Satzes zur Honorierung des außergewöhnlichen Arbeitsaufwandes in Rechnung gestellt werden.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Je nachdem, wie umfangreich die Screeningmaßnahmen sein mussten, fallen weitere Gebührenpositionen der GOZ sowie Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an, um die erbrachten Leistungen des Arztes vollständig zu erfassen. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenziffern abgerechnet:

  • GOZ 0010 (Eingehende Untersuchung)
  • GOZ 0030 (Heil- und Kostenplan)
  • GOZ 0050, 0060 (Planungsmodelle)
  • GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung eines Zahnes)
  • GOZ 1000 (Mundhygienestatus)
  • GOZ 1040 (Professionelle Zahnreinigung)
  • GOZ 4000 (Aktueller Befund des Zahnhalteapparates)
  • GOZ 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen)
  • GOZ 4025 (Medikamentengabe unterhalb des Zahnfleischsaums)
  • GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten und Prothesenränder)
  • GOZ 4040 (Einschleifen durch Entfernung von Störkontakten)
  • GOZ 4050 (Zahnbelagentfernung am einwurzeligen Zahn oder Implantat)
  • GOZ 4055 (Zahnbelagentfernung am mehrwurzeligen Zahn)
  • GOZ 4060 (Kontrolle nach Zahnbelagentfernung, Nachreinigung, Polieren)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Kiefergelenkuntersuchungen)
  • GOÄ 1 (Beratung, auch mittels Fernsprecher)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Die Leistung nach der Nummer 4005 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig."

Analog: BEMA 04

Definition: "Erhebung des PSI-Code".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

04
ZZZZ-Keine Abkürzung1010,5 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

PSI-Code ist die Abkürzung für Parodontaler Screening Index. Die Erhebung des PSI-Codes bedeutet, dass der Zahnarzt den Gesundheitszustand des Zahnhalteapparates (Parodont) untersucht, um etwaige Erkrankungen desselben (z.B. Parodontitis) frühzeitig zu erkennen. Mittels einer speziellen Sonde werden zunächst Details über den aktuellen Zustand des Parodonts erhoben: Die Tiefe von Zahnfleischtaschen wird gemäß BEMA 04 in diesem Zusammenhang genauso eruiert, wie die Blutungsneigung des Zahnfleischs und der Plaque-Status der Zähne.

Hierbei wird das Gebiss abweichend vom Zahnschema, das im HKP verwendet wird, in Sextanten unterteilt (S1 -S6), wobei jeweils die Schneidezähne einer Kieferregion, die rechten Molaren und Prämolaren, und die linken Molaren und Prämolaren einen Sextanten bilden. Das Ergebnis der PSI-Erhebung wird in Codes von 0 - 4 pro Sextant dokumentiert. Hierbei gilt in etwa: Je tiefer die Tasche, je anfälliger zu bluten und je rauer die Zahnoberfläche, umso höher der PSI-Code – und um schlechter der Zustand des Zahnhalteapparats.

Abrechnung: Hintergrundwissen

Eine Erhebung des Parodontaler Screening Index gemäß BEMA 04 kann einmal in zwei Jahren abgerechnet werden, d.i. wenn der PSI-Code im laufenden Quartal erhoben wurde, dann müssen nicht die Tage gezählt werden, sondern eine erneute Erhebung ist im achten darauffolgenden Quartal erneut abrechenbar. Eine häufigere Erhebung muss ggf. als Privatleistung vereinbart und über die Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet werden.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.