Definition & Preisvergleich

GOZ 0010: Eingehende Untersuchung

Die Definition für Z0010 lautet "Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes" und ist im Abschnitt "Allgemeine zahnärztliche Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten einer Untersuchung und Befunderhebung nach GOZ 0010 variieren von 5,62 € bis 13 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z0010 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

MediKompassDE ist eines der größten Preisvergleich-Portale für Zahnbehandlungen: Patienten erhalten kostenlos eine zweite Zahnarztmeinung und Zahnärzte gewinnen über uns neue Patienten.

Infos für Patienten Infos für Zahnärzte

Z0010: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 0010 beträgt: 100 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 0010: Eingehende Untersuchung" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

5,62 €12,94 €19,68 €

Eingehende Untersuchung: Was ist das?

Wie der Name schon sagt, geht es hier um eine ausführliche Untersuchung. Bei dieser wird nicht „mal nur kurz in den Mund geschaut“, sondern eingehend untersucht und dokumentiert. Die GOZ 0010 findet zum Beispiel im Zusammenhang mit Karieskontrollen der Zähne Anwendung, aber auch die Prüfung auf Dysfunktionen im Kieferbereich kann mit dieser Gebührenposition abgerechnet werden.

Siehe auch: Zahnarzt-Untersuchung, Karies

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Gestaltet sich die Untersuchung schwieriger oder zeitaufwendiger als normal, etwa weil der Patient zum ersten Mal in der Praxis ist, kann ein höherer Satz als der 2,3 fache Anwendung finden. Umgekehrt gilt, dass die Kosten niedriger ausfallen sollten, wenn die Untersuchung besonders leicht von statten ging. Ein Beispiel für den einfachen Satz wäre somit eine komplikationslose Kontrolluntersuchung, bei der keine Krankheiten festgestellt werden.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet

Da die GOZ 0010 unter anderem angewendet wird, um den Bedarf möglicher weiterer und tiefer gehender Untersuchungen zu eruieren, wird häufig zusammen mit eben jenen abgerechnet:

  • GOZ 0070 (Zahnvitalität)
  • GOZ 0050 (Modelle)
  • GOZ 4000 (Parodontalstatus)
  • GOZ 4005 (Gingivalindex)
  • GOZ 5004 (Panoramaaufnahme)
  • GOZ 6000 (KFO-Analyse)
  • GOZ 8000 (Funktionsanalyse)
  • GOZ 9000 (Implantat-Analyse)
  • GOÄ 5000 (Röntgen)
  • GOÄ 5090 (Schädel-Übersicht)
  • GOÄ 5095 (Spezialprojektionen)

Bestimmungen zur Zahnarzt-Abrechnung

"Neben der Leistung nach der Nummer 6190 ist die Leistung nach der Nummer 0010 in derselben Sitzung nicht berechnungsfähig."

Analog: BEMA 01 (U)

Definition: "Beratung eines Kranken, auch fernmündlich".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

01
U99,45 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

Die eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bildet normalerweise den Einstieg in eine Zahnbehandlung. Hierbei werden festgestellte Befunde fortlaufend aufgezeichnet.

Wichtige Abrechnungsdetails in Kurzform

  • In derselben Sitzung nicht neben Ä1 (Ber)
  • Nicht neben einer Gebühr für einen Besuch (BEMA 151 - 155)
  • Nur einmal pro Kalenderjahr (frühestens nach Ablauf von vier Monaten)
  • Nicht im selben Kalenderjahr wie Früherkennungs-Untersuchung (frühestens nach Ablauf von vier Monaten nach FU)
  • Nicht im Zusammenhang mit einer KFO -Behandlung
  • Nicht im selben Quartal wie 01k

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.