Definition & Preisvergleich

GOZ 4075: Parodontalchirurgische Therapie, mehrwurzelig

Die Definition für Z4075 lautet "Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) an einem mehrwurzeligen Zahn, geschlossenes Vorgehen" und ist im Abschnitt "Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten einer parodontalchirurgische Therapie bei mehrwurzeligen Zähnen nach GOZ 4075 variieren von 7,31 € bis 17 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z4075 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z4075: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 4075 beträgt: 130 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 4075: Parodontalchirurgische Therapie, mehrwurzelig" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

7,31 €16,82 €25,59 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Durch Mineralien aus dem Speichel verkalkte Zahnbeläge haften fest an der Zahnoberfläche an. Befindet sich dieser als Zahnstein bekannte Zahnbelag unterhalb des Zahnfleischsaums, wird er in der Fachsprache als‘Konkrement’ bezeichnet. Da Konkremente eine raue Oberfläche besitzen, können sich Bakterien hier schnell festsetzen und eine Entzündung des Zahnhalteapparates (Parodontitis) auslösen oder eine schon bestehende Erkrankung verschlimmern. Der Zahnarzt entfernt den Zahnstein unter lokaler Betäubung und säubert dabei die schwer zugänglichen Zahnfleischtaschen durch ein geschlossenes Vorgehen. Das bedeutet, das Zahnfleisch muss nicht aufgeklappt werden und die schützende Zahnfleischmanschette bleibt erhalten. Die Oberfläche der mehrwurzeligen Zähne wird mechanisch und/oder maschinell gereinigt. Meistens werden die Konkremente mit Handinstrumenten wie Scaler und Küretten entfernt. Die anschließende Glättung ist wichtig, um das schnelle Wiederanhaften von Zahnbelägen zu verzögern. Diese chirurgischen Maßnahmen werden häufig auf mehrere Sitzungen verteilt.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Bei der Entfernung von Konkrementen an einem mehrwurzeligen Zahn kann es zu Problemen kommen, welche den Behandlungsablauf verzögern und den Zeitbedarf im Vergleich zu sonst üblichen Behandlungen erhöhen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn sich der Zahn aufgrund einer bestehenden Parodontitis bereits gelockert hat oder das Behandlungsgebiet entzündet ist. Eingezogene Zahnwurzeloberflächen oder schwer erreichbare Konkremente an schiefstehenden Zähnen sind weitere Gründe für eine aufwendigere Therapie, ebenso besonders fest haftender Zahnstein oder die Notwendigkeit von antibakteriellen Mundspülungen. Die durch die zeitliche Verzögerung entstandenen Mehrkosten kann sich der Zahnarzt durch eine Steigerung des GOZ-Satzes erstatten lassen, um damit seine außergewöhnlich aufwendigen Maßnahmen zu honorieren.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Weitere therapeutische Leistungen, die während der chirurgischen Konkremententfernung unterhalb des Zahnfleischsaums erbracht werden, können zusätzlich zur GOZ 4075 mithilfe der entsprechenden GOZ-Positionen in Rechnung gestellt werden. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenziffern abgerechnet:

  • GOZ 0080 (Betäubung der Schleimhaut im Mundinneren)
  • GOZ 0090 (Betäubung einzelner Zähne)
  • GOZ 1000 (Mundhygienestatus)
  • GOZ 1010 (Übungskontrolle Mundhygienestatus)
  • GOZ 2000 (Fissurenversiegelung)
  • GOZ 2010 (Versiegelung überempfindlicher Zahnflächen)
  • GOZ 2130 (Politur einer vorhandenen Füllung)
  • GOZ 2320 (Wiederherstellen von festsitzendem Zahnersatz)
  • GOZ 4000 (Aktueller Befund des Zahnhalteapparates)
  • GOZ 4005 (Index der Mundschleimhaut und/oder des Zahnhalteapparates)
  • GOZ 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen)
  • GOZ 4025 (Medikamentengabe unterhalb des Zahnfleischsaums)
  • GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten und störender Prothesenränder)
  • GOZ 4055 (Zahnbelagentfernung am mehrwurzeligen Zahn)
  • GOZ 4060 (Kontrolle, Nachreinigung und Polieren nach Zahnbelagentfernung am ein- oder mehrwurzeligen Zahn oder Implantat)
  • GOZ 4080 (Abtragen und Modellieren von Zahnfleisch)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Reinigung von Wangenschleimhaut und Zunge)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Sterilisation der Zahnfleischtasche mittels Ozon, Laser o. Ä.)

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 4075 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.