Definition & Preisvergleich

GOZ 5190: Individueller Löffel, Unterkiefer

Die Definition für Z5190 lautet "Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel" und ist im Abschnitt "Prothetische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für eine funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel nach GOZ 5190 variieren von 30,37 € bis 70 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z5190 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z5190: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 5190 beträgt: 540 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 5190: Individueller Löffel, Unterkiefer" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

30,37 €69,85 €106,3 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Anhand einer funktionellen Abformung lässt sich das Zusammenspiel von Muskeln, Schleimhäuten und Bändern im unbezahnten oder restbezahnten Kiefer beurteilen; im Gegensatz dazu wird die anatomische Abformung im Ruhezustand durchgeführt. Während einer Funktionsabformung des Unterkiefers führt der Patient demnach aktive und passive Bewegungen von Wangen, Lippen, Zunge und Weichgaumen durch, während das Abformmaterial abbindet. Diese Art der Abdrucknahme wird vor allem vor der Herstellung von herausnehmbarem Zahnersatz mit einem Kunststoffsattel wie Totalprothesen oder Deckprothesen (Cover-Denture) sowie bei der Anfertigung von schleimhautgetragenen Teilprothesen und Erneuerungen von abnehmbarem Zahnersatz angewendet. Beide Prothesenarten, Vollprothesen und Deckprothesen, liegen auf der Mundschleimhaut auf und werden vom Kieferkamm getragen, auch wenn die Cover-Denture-Prothese noch zusätzlich auf Pfeilerzähnen abgestützt wird. Insbesondere der Übergang von beweglicher Schleimhaut zu unbeweglicher Schleimhaut am Funktionsrand, dem späteren Prothesenrand, muss deshalb sorgfältig abgeformt werden. Damit wird verhindert, dass die Prothese später bei Bewegungen abgehebelt wird, außerdem wird eine Saugwirkung für den Halt des Zahnersatzes erzielt. Ein individueller Löffel wird nach der Abdrucknahme mit einem Konfektionslöffel auf dem daraufhin erstellten Gipsmodell oder anhand einer entsprechend vorbereiteten vorhandenen Prothese gefertigt. Die GOZ 5190 wird deshalb etwas höher als die GOZ 5180 bewertet, weil die Stabilität im Unterkiefer wegen des schmaleren Kieferkamms schwieriger zu erreichen ist als im Oberkiefer.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Der Funktionsabdruck des Unterkiefers ist bei manchen Patienten mit Schwierigkeiten verbunden, welche den Behandlungsaufwand im Vergleich zum Normalfall erhöhen. Schwieriger als üblich gestaltet sich die Behandlung zum Beispiel bei Einschränkungen der Beweglichkeit der Mund-, Kiefer- und Gesichtsmuskulatur oder wenn der Kieferkamm aufgrund der Zahnlosigkeit schon zurückgebildet und damit schmaler geworden ist. Eine sehr große Zunge oder ein starker Würgereiz sind ebenso Gründe für eine Verzögerung der Abdrucknahme. Diesen Mehraufwand kann sich der Zahnarzt durch die Steigerung des GOZ-Satzes erstatten lassen, um seine Mehrkosten zu decken.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Notwendige selbstständige Behandlungsmaßnahmen, die zusätzlich zur GOZ 5190 durchgeführt werden, können auf der Rechnung durch die entsprechenden Gebührennummern in Rechnung gestellt werden. Unter anderem wird mit folgenden ergänzenden GOZ-Positionen abgerechnet:

  • GOZ 5100 (Erneuern des Sekundärteils einer Teleskopkrone einschließlich Abformung)
  • GOZ 5170 (Anatomische Abformung mit individuellem Löffel)
  • GOZ 8000 ff. (Funktionsdiagnostik, Funktionstherapie)

Analog: BEMA 98-c

Definition: "Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Unterkiefer".
Abschnitt: Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (ZE).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

98-c
ZZZZ-Keine Abkürzung7667,03 €

*Als Punktwert wurden 0,882 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.