Definition & Preisvergleich

GOZ 2440: Wurzelfüllung

Die Definition für Z2440 lautet "Füllung eines Wurzelkanals" und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten einer Wurzelfüllung nach GOZ 2440 variieren von 14,51 € bis 33 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z2440 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z2440: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 2440 beträgt: 258 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 2440: Wurzelfüllung" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

14,51 €33,37 €50,79 €

Füllung eines Wurzelkanals

Das Ziel einer Wurzelbehandlung ist es, den Zahn zu erhalten. Nach der Säuberung der Wurzelkanäle von infiziertem Zahngewebe erfolgt deshalb die endgültige Versorgung durch die Füllung der Wurzelkanäle.

Die Wurzelfüllung verhindert das Eindringen von Bakterien und Gewebsflüssigkeit aus der Mundhöhle und aus der Umgebung der Wurzelspitze. In den meisten Fällen werden dafür plastische Guttaperchaspitzen in Kombination mit einer erhärtenden Wurzelfüllpaste verwendet.

Guttapercha ist ein harzähnliches Material auf Kautschukbasis. Es ist im Röntgenbild sichtbar, sehr gut verträglich, versiegelt den Wurzelkanal dauerhaft und kann bei Bedarf einfach entfernt werden. Die Wurzelfüllpaste gleicht die Unregelmäßigkeiten zwischen der Form der Wurzelkanalwand und dem Kernmaterial volumenstabil aus.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Bei einer Wurzelfüllung können während der Behandlung Schwierigkeiten auftreten, die zu einer Verlängerung der üblichen Sitzungsdauer führen. Wurzelkanäle können ungewöhnlich lang oder schwer zugänglich sein. Durch Kalkeinlagerungen verengte oder von Natur aus gekrümmte Kanäle benötigen mehr Zeit für die Füllung als normalerweise benötigt wird. Auch die Einbringung des Füllmaterials (Kondensation und Verdichtung) kann Probleme machen und viel Zeit kosten. Diesen zeitlichen Mehraufwand kann sich der Zahnarzt durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes erstatten lassen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Da bei einer Wurzelfüllung häufig viele weitere Arbeitsschritte notwendig sind, kann der Zahnarzt zusätzlich zur GOZ 2440 ergänzende Positionen veranschlagen, die den hohen Aufwand entsprechend honorieren. Je nach Leistungsumfang können auch Ziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) genutzt werden, um die erbrachten Leistungen umfassend zu beschreiben. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenpositionen abgerechnet:

  • GOZ 0110 (Anwendung OP-Mikroskop)
  • GOZ 2020 (Provisorischer Zahnverschluss)
  • GOZ 2030 (Maßnahmen bei der Versorgung von Zahndefekten)
  • GOZ 2040 (Trockenlegung mit Spanngummi)
  • GOZ 2180 (Plastischer Aufbau zur Vorbereitung auf eine Krone)
  • GOZ 2197 (Befestigung mittels Haftvermittler)
  • GOZ 3110 (Entfernung der Wurzelspitze am Frontzahn)
  • GOZ 3120 (Entfernung der Wurzelspitze am Seitenzahn)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Behandlung einer Perforation)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)

Analog: BEMA 35 (WF)

Definition: "Wurzelkanalfüllung inkl. eines evtl. provisorischen Verschlusses, je Kanal".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

35
WF1717,85 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

BEMA 35 bezieht sich auf den abschließenden Schritt einer Wurzelbehandlung, bei dem die Kanäle gefüllt werden. Da nur solche Wurzelkanäle gefüllt werden können, die zuvor fachmännisch aufbereitet wurden, stehen BEMA 32 (Aufbereiten des Wurzelkanalsystems) und BEMA 35 in einem engen therapeutischen Zusammenhang. Nachdem die Kanäle gefüllt wurden, prüft der Zahnarzt die Qualität seiner Arbeit mit Hilfe einer Röntgenaufnahme (BEMA 925, Rö2).

Abrechnung: Hintergrundwissen

Der Zusammenhang beider BEMA-Positionen ist so eng, dass es als Indiz für fälschlicherweise durchgeführte Wurzelbehandlungen gilt, wenn ein Zahnarzt deutlich öfter BEMA 32 abrechnet als BEMA 35: Da diese Diskrepanz nur dadurch zu erklären ist, dass viele Zähne nach einer erfolgten Wurzelbehandlung gezogen werden mussten, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die vorhergehende Einschätzung, eine Wurzelbehandlung sei angezeigt, fehlerhaft war. Ein Zahnarzt, der viele Wurzelaufbereitungen durchführt, sollte viele Wurzeln füllen und überdurchschnittlich wenig Zähen ziehen.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.