Definition & Preisvergleich

Festzuschuss für Immediatprothesen

Die Gewährung von Festzuschüssen für Zahnersatz durch die gesetzlichen Krankenkassen ist an konkrete Befunde gekoppelt. Der Provisorien-Festzuschuss ist im Wesentlichen abhängig von der Anzahl der zu ersetzenden Zähne.

Die speziellen Regelungen für Immediatprothesen (=Interimsprothesen oder Provisorien) sind in Befund Nr. 5.1 - 5.4 geregelt. Grundsätzlich gilt, dass Festzuschüsse für Interimsversorgungen nur dann festzuschussfähig sind, wenn die endgültige Versorgung nach Zahnextraktion nicht möglich ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Wundheilung abgeschlossen werden muss, bevor mit der Planung von endgültigem Zahnersatz begonnen werden kann. Die Befund-Nummern 5.1 - 5.4 behandeln hierbei Interimsprothesen für jede Situation: Von einem fehlenden Zahn bis zur völligen Zahnlosigkeit werden alle Möglichkeiten abgedeckt.

Einen höheren Festzuschuss erhält, wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und diese Zahnarztbesuche im Bonusheft dokumentiert. Darüber hinaus ist im Zuge der Härtefallregelung die Gewährung eines doppelten Festzuschusses für einkommensschwache Patienten möglich. Wer weiter sparen möchte, kann dies durch einen Zahnarzt-Preisvergleich tun.

Auf MediKompassDE bieten wir eine solche kostenlose Vergleichsmöglichkeit. Sie erhalten Angebote von top-bewerteten Zahnärzten in Ihrer Region. Im Schnitt sparen wir so bei jedem Patienten für Zahnersatz über 1.000 €.

Zahnersatz-Preisvergleich startenSo geht's

Zahnersatz-Richtlinien zur Interimsversorgung

Entnommen aus der Zahnersatz-Richtlinie Stand: 9. Mai 2016 des Gemeinsamen Bundesauschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen mit letzter Änderung vom 18.02.2016.

"Eine endgültige Versorgung mit Zahnersatz ist anzustreben. Dies kann gegebenenfalls auch durch einen Immediatersatz, der zu einem späteren Zeitpunkt umgestaltet werden kann, geschehen."

"In Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, kann ein Interimsersatz angezeigt sein. Dies gilt insbesondere bei fehlenden Frontzähnen und zur Sicherung der Bisslage."

Auswahl: Befunde für Festzuschüsse 5.1 - 5.4

 

5.1: Provisorium für bis zu vier Zähne

Definition: "Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen"

Besonderheit: "In Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist"

Erklärung: Der Einsatz einer vorläufigen Zahnprothese, die bis zu vier fehlende Zähne ersetzt, wird durch Festzuschuss 5.1 unterstützt.

Befundkürzel: N. a.
Therapiekürzel: N. a.

Gewährbar:

Je Kiefer

Zuschusshöhe:

105,39 €

Mit 20% Bonus:

126,47€

Mit 30% Bonus:

137,01 €

Härtefall:

210,78 €

5.2: Interimsprothese für bis zu acht Zähne

Definition: "Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen"

Besonderheit: "In Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist"

Erklärung: Mussten bis zu acht Zähne gezogen werden und sollen diese nun zunächst durch eine Interimsprothese ersetzt werden, so findet Festzuschuss 5.2 Anwendung.

Befundkürzel: N. a.
Therapiekürzel: N. a.

Gewährbar:

Je Kiefer

Zuschusshöhe:

144,99 €

Mit 20% Bonus:

173,99 €

Mit 30% Bonus:

188,49 €

Härtefall:

289,98 €

5.3: Immediatprothese für mehr als 8 Zähne

Definition: "Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen"

Besonderheit: "In Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist"

Erklärung: Kommt zum vorläufigen Schließen einer Zahnlücke, die mehr als acht Zähne umfasst, eine Interimsprothese zum Einsatz, so wird Festzuschuss 5.3 angewendet.

Befundkürzel: N. a.
Therapiekürzel: N. a.

Gewährbar:

Je Kiefer

Zuschusshöhe:

189,81 €

Mit 20% Bonus:

227,77 €

Mit 30% Bonus:

246,75 €

Härtefall:

379,62 €

5.4: Provisorium bei zahnlosem Kiefer

Definition: "Zahnloser Ober- oder Unterkiefer"

Besonderheit: "In Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist"

Erklärung: Ist die Eingliederung einer endgültigen Totalprothese noch nicht möglich, so kann der der Einsatz einer Interims-Totalprothese mit Festzuschuss 5.4 unterstützt werden.

Befundkürzel: N. a.
Therapiekürzel: N. a.

Gewährbar:

Je Kiefer

Zuschusshöhe:

275,49 €

Mit 20% Bonus:

330,59 €

Mit 30% Bonus:

358,14 €

Härtefall:

550,98 €