Definition & Preisvergleich

Festzuschuss für Totalprothesen

Die Gewährung von Festzuschüssen für Zahnersatz durch die gesetzlichen Krankenkassen ist an konkrete Befunde gekoppelt. Der Totalprothesen-Festzuschuss ist in diesem Zusammenhang abhängig vom Material und der Frage, ob die Bestimmung der Lage von Unter- und Oberkiefer zusätzlich nötig ist.

Die speziellen Regelungen für Totalprothesen sind in den Befundnummern 4.2, 4.4, 4.5 und 4.9 geregelt. Wenn keine Zähne mehr vorhanden sind, werden Totalprothesen bezuschusst. Die Bestimmungen zum Einsatz einer Metallbasis sowie das Vornehmen einer Stützstiftregistrierung sind hier ebenfalls zu finden.

Einen höheren Festzuschuss erhält, wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und diese Zahnarztbesuche im Bonusheft dokumentiert. Darüber hinaus ist im Zuge der Härtefallregelung die Gewährung eines doppelten Festzuschusses für einkommensschwache Patienten möglich. Wer weiter sparen möchte, kann dies durch einen Zahnarzt-Preisvergleich tun.

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Zahnersatz-Preisvergleich startenSo geht's

Zahnersatz-Richtlinien zur Versorgung mit Vollprothesen

Entnommen aus der Zahnersatz-Richtlinie Stand: 9. Mai 2016 des Gemeinsamen Bundesauschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen mit letzter Änderung vom 18.02.2016.

"Zum Zahnersatz gehören die erforderlichen Halte- und Stützvorrichtungen."

"Bei totalen Prothesen ist in der Regel die Basis in Kunststoff herzustellen. Eine Metallbasis gehört nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Torus palatinus und Exostosen) zur Regelversorgung."

"Konfektionierte Kronen dürfen nur in der Kinderzahnheilkunde verwendet werden."

"Bei zahnlosem Kiefer ist die Abformung mittels eines Funktionsabdruckes angezeigt; das gleiche gilt, wenn bei stark reduziertem Restgebiss - in der Regel bis zu drei Zähne – eine funktionelle Randgestaltung notwendig ist."

"Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung."

"Intraorale Stützstiftregistrierungen zur Feststellung der Zentrallage gehören nur neben der Total-/Cover-Denture-Prothese zur Regelversorgung, auch auf implantatgestützten Totalprothesen im Ober- und Unterkiefer, wenn die Lagebeziehung von Unter- zu Oberkiefer mit einfachen Methoden nicht reproduzierbar ermittelt werden kann."

Auswahl: Befunde für Festzuschüsse 4.2, 4.4, 4.5 und 4.9

 

4.2: Zahnloser Oberkiefer

Definition: "Zahnloser Oberkiefer"

Erklärung: Für eine Totalprothese im Oberkiefer, die als Versorgung bei Zahnlosigkeit dient, kann Festzuschuss 4.2 einmal angewendet werden.

Befundkürzel: "f-f-f-f-f-f-f-f-f-f-f-f-f-f-f-f"
Therapiekürzel: "E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E"

Gewährbar:

Je Kiefer

Zuschusshöhe:

313,51

Mit 20% Bonus:

376,21 €

Mit 30% Bonus:

407,56 €

Härtefall:

627,02 €

4.4: Zahnloser Unterkiefer

Definition: "Zahnloser Unterkiefer"

Erklärung: Sind im Unterkiefer keine Zähne mehr vorhanden, ist eine Totalprothese angezeigt. Als Festzuschuss wird hier 4.3 einmal herangezogen.

Befundkürzel: "f-f-f-f-f-f-f-f-f-f-f-f-f-f-f-f"
Therapiekürzel: "E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E"

Gewährbar:

Je Kiefer

Zuschusshöhe:

334,84 €

Mit 20% Bonus:

401,81 €

Mit 30% Bonus:

435,29 €

Härtefall:

669,68 €

4.5: Metallbasis

Definition: "Notwendigkeit einer Metallbasis"

Erklärung: Ist auf Grund besonderer Umstände die Verwendung einer Prothese mit Metallbasis notwendig, etwa weil andernfalls ein hohes Bruchrisiko bestehen würde, wird pro Kiefer einmal Festzuschuss 4.5 angesetzt.

Befundkürzel: N.a.
Therapiekürzel: N.a.

Gewährbar:

Je Kiefer

Zuschusshöhe:

83,18 €

Mit 20% Bonus:

99,82 €

Mit 30% Bonus:

108,13 €

Härtefall:

166,36 €

4.9: Stütz­stift­registrierung

Definition: "Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen (Notwendigkeit einer Stützstiftregistrierung)"

Erklärung: Zur Bestimmung der Lage von Unter- und Oberkiefer kann der Einsatz eines Stützstiftregistrats angezeigt sein. Für eine solche Registrierung der Kieferrelation wird Festzuschuss 4.9 angewendet.

Befundkürzel: N. a.
Therapiekürzel: N. a.

Gewährbar:

Je Gesamtbefund

Zuschusshöhe:

59,32 €

Mit 20% Bonus:

71,18 €

Mit 30% Bonus:

77,12 €

Härtefall:

118,64 €