Definition & Preisvergleich

GOZ 2390: Trepanation eines Zahnes

Die Definition für Z2390 lautet "Trepanation eines Zahnes, als selbständige Leistung" und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten einer Eröffnung der Zahnhöhle nach GOZ 2390 variieren von 3,66 € bis 8 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z2390 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z2390: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 2390 beträgt: 65 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 2390: Trepanation eines Zahnes" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

3,66 €8,41 €12,8 €

Trepanation eines Zahnes

Die Eröffnung der Pulpahöhle kann im Rahmen einer Notfallbehandlung nötig sein. Solch eine Eröffnung (Trepanation) eines bleibenden Zahns oder eines Milchzahns wird mit einem geeigneten Bohrer an lebenden oder abgestorbenen Zähnen durchgeführt.

Gründe dafür sind starke Zahnschmerzen, die durch entzündetes Zahnmark (fachsprachlich ‘Pulpa’, umgangssprachlich ‘Zahnnerv’) entstehen. Ist dabei schon Zahngewebe abgestorben, kommt es zur Bildung von Fäulnisgasen, die einen starken Druck und damit die Schmerzen verursachen. Durch das Öffnen des Zahns können die Gase entweichen, der Druck sinkt und der Schmerz lässt nach. Auch zur Drainage von Abszessen kann eine Trepanation des Zahns vorgenommen werden.

Der Zahnarzt entscheidet nach dem Begutachten der Wurzelkanäle, ob ein provisorischer Verschluss gelegt oder der Zahn offen gelassen wird.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Das Eröffnen der Zahnhöhle kann im Einzelfall schwieriger sein als üblich. Muss der Zahnarzt durch ein Inlay oder eine Krone bohren, wird mehr Zeit als im Normalfall benötigt. Einen zeitlichen Mehraufwand bedeutet auch die Behandlung von mehrwurzeligen Zähnen, da hier die Öffnung sehr groß ist – dementsprechend ist das Verschließen einer großen Fläche sehr material- und zeitaufwendig. Dieser erhöhte Zeit- und Materialbedarf kann durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes abgegolten werden.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Je nach dem tatsächlichen Aufwand für das Eröffnen des Zahns kommen zusätzlich zur GOZ 2390 ergänzende Positionen dazu, welche die Leistung des Zahnarztes umfassend beschreiben und seinen ungewöhnlichen Aufwand entsprechend honorieren. Zusätzlich können dafür auch Positionen aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) genutzt werden. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenpositionen abgerechnet:

  • GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung eines Zahnes)
  • GOZ 0080 (Betäubung der Schleimhaut im Mundinneren)
  • GOZ 0090 (Betäubung einzelner Zähne)
  • GOZ 0100 (Betäubung eines Zahnnervs)
  • GOZ 2020 (Provisorischer Zahnverschluss)
  • GOZ 2040 (Trockenlegung mit Spanngummi)
  • GOZ 2197 (Befestigung der Füllung mittels Haftvermittler)
  • GOZ 2360 (Vollständige Entfernung des Zahnmarks)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Aufbaufüllung im Rahmen einer Wurzelbehandlung)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)

Analog: BEMA 31 (Trep1)

Definition: "Trepanation eines pulpatoten Zahnes".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

31
Trep11111,55 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

BEMA 31 wird i. d. R. bei der Behandlung eines sog. Gangräns abgerechnet, d. i. ein Zahn, der von innen her verfault ist und eitert. Im Zusammenhang mit einem solchen Gangrän entsteht häufig ein Überdruck im Zahn, der extrem starke Schmerzen hervorruft. Der tote Zahn wird daher bisweilen, selbst wenn er später gezogen werden soll, zunächst eröffnet, um den Druck abzulassen und den Schmerz zu reduzieren. Je nachdem, wie sich die Situation nach der Eröffnung darstellt, wird später eventuell eine Wurzelbehandlung durchführt werden und diese dann entsprechend BEMA 32 (Aufbereiten des Wurzelkanalsystems) eingeleitet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.