Der Heil- und Kostenplan für Zahnersatz
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Vor Beginn einer Behandlung mit Zahnersatz ist der Zahnarzt dazu verpflichtet, einen Heil- und Kostenplan zu erstellen (eine größere Version des rechts abgebildeten Beispielformulars finden sie hier). Der Heil- und Kostenplan stellt den Kostenvoranschlag des Zahnarztes für die geplante Behandlung dar. Der Heil- und Kostenplan enthält den Befund, die entsprechende Regelversorgung, die tatsächliche Therapieplanung, das geplannte Material (z.B. NEM oder Zirkonoxid) das Honorar des Zahnarztes sowie die Laborkosten.
Der Heil- und Kostenplan muss der Krankenkasse zur Begutachtung vorgelegt werden, wobei die Notwendigkeit der Behandlung überprüft wird und über die Bewilligung des Festzuschusses entschieden wird (nicht zu verwechseln mit dem BEMA Honorar). Der Patient sollte jedoch wissen, dass die Angaben im Heil- und Kostenplan zunächst geschätzt sind und sich während der Behandlung noch ändern können, da niemals alle Eventualitäten berücksichtigt werden können, und somit noch ein wenig Spielraum vorhanden ist.
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Der Heil- und Kostenplan enthält in der Regel ein Gebissschema, in das der Befund und die Therapieplanung eingetragen werden. Gemäß einer einheitlichen Konvention ist dabei jeder Zahn durch eine zweistellige Ziffer eindeutig definiert und anhand bestimmter Kürzel werden der jeweilige Befund und die Therapieplanung in das Schema auf dem Heil- und Kostenplan übertragen.
Kodierung der Zähne
Zur Vermeidung von Mißverständnissen wurde ein einheitliches Schema eingeführt, in dem das Gebiss in 4 Quadranten eingeteilt wird. Die Unterteilung betrifft zum einen die Kieferregion (Unter- oder Oberkiefer) und zum anderen die Richung, die sich jeweils an den Schneidezähnen orientiert und aus Sicht des Arztes eingetragen wird.
Durch Feststellung des Quadranten ergibt sich die erste Ziffer der Zahnbezeichnung:
- 1 - Zähne oben rechts (erster Quadrant)
- 2 - Zähne oben links (zweiter Quadrant)
- 3 - Zähne unten links (dritter Quadrant)
- 4 - Zähne unten rechts (vierter Quadrant)
Die zweite Ziffer ergibt sich durch die Nummerierung der Zähne innerhalb des entsprechenden Quadranten - wobei vorne begonnen wird.
Der obere linke Schneidezahn trägt somit die Bezeichnung 21 (gesprochen: zwei, eins), der rechte untere Weisheitszahn die Bezeichnung 48 (gesprochen: vier, acht).
Erklärung der Kürzel im Heil- und Kostenplan
Im folgenden Abschnitt wird ein kurzer Überblick über die verwendeten Kürzel im Heil- und Kostenplan gegeben. Es ist hierbei wichtig, darauf zu achten, in welcher Zeile des Heil- und Kostenplanes das entsprechende Kürzel steht. Ein e beispielsweise bedeutet, dass ein Zahn ersetzt wurde - sofern das e im Befundteil des Heil- Kostenplanes vermerkt ist, findet man entsprechenden Buchstaben in der zweiten Zeile, so bezeichnet er einen Zahn, den es zu ersetzen gilt.
Erste Zeile: Befund
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| a = Adhesivbrücke |
r = Wurzelstiftkappe |
b = Brückenglied / Zahnbrücke
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rw = zu ersetzende Wurzelstiftkappe
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e = ersetzter Zahn
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sw = zu erneuernde Suprakonstruktion
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ew = ersetzter jedoch erneuerungsbedürftiger Zahn
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t = Teleskop
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f = fehlender Zahn
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tw = zu ersetzendes Teleskop |
i = vorhandenes intaktes Implantat
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ur = unzureichende Retention
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ix = zu ersetzendes Implantat
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ww = erhaltungswürdiger Zahn mit starken Defekten |
| k = vorhandene intakte Krone |
x = nicht erhaltungswürdiger Zahn |
kw = zu ersetzende Krone
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)( = Lückenschluss |
pw = erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Defekten
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| Zweite bzw. dritte Zeile: Therapieplanung |
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| A = Adhesivbrücke |
O = Geschiebe, Steg |
B = Brückenglied / Zahnbrücke
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PK = Teilkrone |
| E = zu ersetzender zahn |
R = Wurzelstiftkappe |
| H = gegossene Halte- und Stützvorrichtung |
S = implantatgetragene Suprakonstruktion |
| K = Krone |
T = Teleskopkrone |
| M = Vollkeramische oder keramisch vollverblendete Restauration |
V = vestibuläre Verblendung |
| (Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) |
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Weitere interessante Informationen zu Ihrem Heil- und Kostenplan finden Sie hier: Bonus, Härtefallregelung.
Tipp: Alternative Angebote zu Ihrem Heil- und Kostenplan
Die Beträge im Heil- und Kostenplan beruhen auf Preiskalkulationen von Zahnarzt und Zahnlabor. Dabei bestehen oft große Spielräume in der Preisgestaltung, denn die Preise für eine vergleichbare Behandlung können je nach Zahnarzt bzw. Zahnlabor zum Teil stark variieren. Aus diesem Grund ist es möglich, durch einen Vergleich der im Heil- und Kostenplan angegebenen Behandlungskosten bei verschiedenen Zahnärzten viel Geld zu sparen.
Auf medikompass.de können Sie anonym sowie kostenlos und unverbindlich die Daten aus Ihrem Heil- und Kostenplan in ein Formular übertragen und online einstellen. Anhand der im Heil- und Kostenplan gemachten Angaben über den Befund und die Therapieplanung können sich verschiedene Zahnärzte aus Ihrer Umgebung ein Bild von der geplanten Behandlung machen und ihrerseits eine Kostenschätzung für einen alternativen Heil- und Kostenplan abgeben. Zudem können Sie sich anhand der Bewertungen und Empfehlungen anderer Patienten vorab über die Qualität der betreffenden Zahnärzte informieren. Ist ein interessantes Angebot dabei, haben Sie die Möglichkeit den Zahnarzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch kennenzulernen.

Die oben aufgeführten Informationen sollten keinesfalls als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie daher, wenn es um Ihre Gesundheit geht, stets auch den Rat Ihres Arztes ein.