Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen
Der sog. Festzuschuss entspricht dem Betrag, mit dem die (gesetzliche) Krankenkasse Zahn-Behandlungen „bezuschusst“. Wurde früher, d.h. vor dem 01.01.05, ein prozentualer Anteil der Kosten für eine Behandlung übernommen – orientierte sich der „Zuschuss“ also in seiner Höhe am Umfang der Behandlung bzw. deren Kosten – so ist er heute an den Befund gebunden (befundorientierter Festzuschuss). Nicht der Umfang der geplanten Behandlung entscheidet also über die Höhe des Festzuschusses, sondern die individuelle Zahn-Situation, die auf dem Heil- und Kostenplan vermerkt wird. So gesehen ist die geltende Regelung „gerechter“ als die alte, da heute jeder, der den gleichen Befund hat, mit dem gleichen Festzuschuss rechnen kann (Ausnahme: s. Bonus und Härtefallregelung) und nicht der, der sich eine teurere Behandlung leisten kann, auch mehr Geld erstattet bekommt. In der Regel entspricht der Festzuschuss 50% der Kosten für die Regelversorgung gemäß BEMA.
Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie daher, wenn es um Ihre Gesundheit geht, den Rat Ihres Arztes ein.
Preise und Ablauf zahnmedizinischer Behandlungen |
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