Regelversorgung
Da die Kosten für vergleichbaren Zahnersatz je nach Zahnarzt erheblich variieren, sollte man vor Aufnahme einer Zahnbehandlung die Preise bei verschiedenen Zahnärzten vergleichen. Da so ein Vergleich für Patienten schwer möglich ist - Terminvereinbarung, Untersuchung, Erstellung eines weiteren Heil- und Kostenplans etc. - haben wir Ihnen mit medikompass.de ein Portal an die Hand gegeben, dass den Vergleich schnell und unkompliziert möglich macht.
Sie geben Ihren Heil- und Kostenplan ein und unsere Ärzte machen Ihnen Angebote. Kostenlos und unverbindlich. Durchschnittlich ist so eine Preisersparnis von bis zu 40% möglich. Hochwertiger Zahnersatz wird bezahlbar.
Die Regelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Die Regelversorgung ist die von den gesetzlichen Krankenkassen propagierte Lösung für ein zahnmedizinisches Problem.
Am Anfang einer Zahn-Behandlung steht, wie bei jeder anderen Behandlung auch, die Befunderhebung. Nun gibt es im Bereich der Zahnheilkunde sehr unterschiedliche Lösungen für den gleichen Befund. Eine Lücke beispielsweise kann mit einer Brücke versorgt werden, sie kann aber auch durch ein Implantat bzw. der dazugehörigen Suprakonstruktion geschlossen werden. Des Weiteren kann Zahnersatz aus verschiedenen Materialien gefertigt werden. Eine Krone Beispielsweise kann in ihrem „Kern“ Edelmetall (EM) enthalten oder Nicht-Edelmetall (NEM), sie kann massiv aus Keramik gefertigt oder nur damit verblendet werden. Ja, selbst bei der Verblendung gibt es Unterschiede – eine Krone kann rundherum verblendet werden (KM) oder nur zur Mundöffnung hin (KV).
Die Regelversorgung nun sieht für einen bestimmten Befund eine festgelegte entsprechende Leistung vor. „Entsprechend“ bedeutet hierbei ein eine Art Kompromiss. Es werden sowohl wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt– die Leistungen seitens der Kassen müssen „bezahlbar“ sein – als auch medizinische und soziale Aspekte in Betracht gezogen. Bei der Überkronung eines Zahnes bedeutet dies, dass die die Regelversorgung, je nachdem um welchen Zahn es sich handelt, entweder gar keine Verblendung vorsieht oder eine vestibuläre Verblendung für ausreichend erachtet. Entscheidend sind in diesem Fall die sog. Verblendgrenzen – eine vestibuläre Verblendung ist gemäß der Zahnersatz-Richtlinie der KZBV nur für die Front- und für die vorderen kleinen Backenzähne von Unter- und Oberkiefer und zusätzlich für die kleinen hinteren Backenzähne des Oberkiefers erforderlich. Hintergrund ist, dass nur diese Zähne im sichtbaren Bereich liegen.
Bildlich gesprochen ist die Regelversorgung weder ein Trabant, noch ein Ferrari, sondern ein Golf. Sie deckt eine zumutbare Lösung ab.
Die oben aufgeführten Informationen sollten keinesfalls als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie daher, wenn es um Ihre Gesundheit geht, stets auch den Rat Ihres Arztes ein.
Preise und Ablauf zahnmedizinischer Behandlungen
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