Sparen Sie bei Zahnarzt-Kosten durch einen Preisvergleich (Online-Auktion)

    Eine Behandlung ist geplant und Sie haben bereits einen Heil- und Kostenplan erhalten. Nun erscheinen Ihnen die Kosten, die auf Sie zukommen, zu hoch?
    Oder Sie können nicht einschätzen, ob der Plan überteuert ist? Sie haben Recht. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher, bevor Sie etwas unterschreiben. 

    In Deutschland gibt es große Unterschiede bei Zahnbehandlungskosten. Mit MediKompass können Sie sich schnell eine zweite Zahnarztmeinung einholen. Sie übertragen die Daten aus Ihrem Heil- und Kostenplan und erhalten Angebote von top-bewerteten Zahnärzten in Ihrer Nähe. Dieser Service ist kostenlos!

    So geht es

      Die Regelversorgung durch die Gesetzlichen Krankenkassen

      Die Regelversorgung ist die von den Gesetzlichen Krankenkassen propagierte Lösung für ein zahnmedizinisches Problem.

      Am Anfang einer Zahnbehandlung steht, wie bei jeder anderen Behandlung auch, die Befunderhebung. Nun gibt es im Bereich der Zahnheilkunde sehr unterschiedliche Lösungen für den gleichen Befund. Eine Lücke beispielsweise kann mit einer Brücke versorgt werden, sie kann aber auch durch ein Implantat bzw. der dazugehörigen Suprakonstruktion geschlossen werden. Des Weiteren kann Zahnersatz aus verschiedenen Materialien gefertigt werden. Eine Krone kann beispielsweise in ihrem „Kern“ Edelmetall (EM) enthalten oder Nicht-Edelmetall (NEM), sie kann massiv aus Keramik gefertigt oder nur damit verblendet werden. Ja, selbst bei der Verblendung gibt es Unterschiede – eine Krone kann rundherum verblendet werden (KM) oder nur zur Mundöffnung hin (KV).

      Die Regelversorgung sieht nun für einen bestimmten Befund eine festgelegte entsprechende Leistung vor. „Entsprechend“ bedeutet hierbei eine Art Kompromiss. Es werden sowohl wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt – die Leistungen seitens der Kassen müssen „bezahlbar“ sein – als auch medizinische und soziale Aspekte in Betracht gezogen. Bei der Überkronung eines Zahnes bedeutet dies, dass die die Regelversorgung, je nachdem um welchen Zahn es sich handelt, entweder gar keine Verblendung vorsieht oder eine vestibuläre Verblendung für ausreichend erachtet. Entscheidend sind in diesem Fall die sog. Verblendgrenzen – eine vestibuläre Verblendung ist gemäß der Zahnersatz-Richtlinie der KZBV nur für die Front- und für die vorderen kleinen Backenzähne von Unter- und Oberkiefer und zusätzlich für die kleinen hinteren Backenzähne des Oberkiefers erforderlich. Hintergrund ist, dass nur diese Zähne im sichtbaren Bereich liegen.

      Bildlich gesprochen ist die Regelversorgung weder ein Trabant noch ein Ferrari, sondern ein Golf. Sie deckt eine zumutbare Lösung ab.

       

       

       Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie daher, wenn es um Ihre Gesundheit geht, den Rat Ihres Arztes ein.