Intro und Preisvergleich

Zahnärztliches Honorar BEMA

Kostenersparnis

Im „BEMA Katalog“ sind zahnärztliche Leistungen aufgelistet, die über die gesetzlichen Kassen abgerechnet werden können. Umgekehrt gilt, dass alle Behandlungen inkl. Zahnersatz, die der Gesetzgeber als regelrecht ausreichende Versorgung beurteilt, im BEMA-Katalog aufgelistet sind. Eine Behandlung, die allein nach BEMA abgerechnet werden kann, nennt man daher Regelversorgung.

Im Heil- und Kostenplan finden viele Patienten in der Realität neben dem Zahnarzt-Honorar BEMA auch die Position "Zahnarzt-Honorar GOZ". Dies ist dann der Fall, wenn eine über die Regelversorgung hinausgehende, im Kern aber gleiche, Behandlung geplant ist. Eine solche Behandlung nennt man gleichartige Versorgung.

Auf MediKompassDE können Patienten Zahnarzt-Preisvergleiche durchführen. In einer unverbindlichen Auktion bieten erfahrene Zahnärzte in der Nähe auf den konkreten Behandlungswunsch. Hierdurch sparen wir jedem Patienten im Schnitt 40% an Zahnarztkosten. Die Ersparnis ist zum einen durch eine faire Gestaltung des Steigerungssatzes möglich, zum anderen sorgt die Zusammenarbeit mit einem günstigen Zahnlabor für niedrige Preise.

Alle teilnehmenden Zahnärzte haben ihren Praxissitz in Deutschland. Unser Service ist für Patienten kostenlos.

Preisvergleich starten Erklärungsvideo ansehen

Was bedeutet "BEMA"?

BEMA ist die Abkürzung für "Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen" und stellt ein System dar, mit dessen Hilfe die Wertigkeit verschiedener Leistungen festgeschrieben wird.

Jeder BEMA-Leistung ist eine Bewertungszahl zugeteilt (so hat beispielsweise eine zweiflächige Füllung, F2, die Bewertungszahl 39 und eine dreiflächige Füllung, F3, die Bewertungszahl 49 [Stand 11/2017]).

Mit Hilfe dieser Bewertungszahlen kann das Verhältnis unterschiedlicher Leistungen zueinander ersehen werden: Eine dreiflächige Füllung ist um zehn Bewertungseinheiten umfangreicher als die zweiflächige Zahnfüllung.

BEMA-Download (bei Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung).

Offizielle Definition

Der Bewertungsmaßstab für kassenärztliche Leistungen (BEMA) wird in der Anlage A zum Bundesmantelvertrag für Zahnärzte (BMV-Z) wie folgt definiert:

„Der Einheitliche Bewertungsmaßstab gemäß § 87 Abs. 2 und 2d SGB V bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen zahnärztlichen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander. Der Inhalt des Leistungsanspruchs der Versicherten und der Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung ergibt sich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des SGB V aus den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in Verbindung mit dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen“

BEMA vs. Festzuschuss

Nicht zu verwechseln mit dem BEMA Honorar ist der sog. Festzuschuss. Der Festzuschuss ist derjenige Anteil an den Behandlungskosten, der von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

BEMA Honorar + GOZ Honorar und GOÄ Honorar + Material und LaborkostenFestzuschuss= Eigenanteil

Der Unterschied zwischen GOZ und BEMA

GOZ und BEMA stellen zwei verschiedene Möglichkeiten für Zahnärzte dar, ihre Leistungen abzurechnen.

Hierbei regelt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ganz allgemein die Vergütung zahnärztlicher Leistungen.  D. h. jeder in Deutschland tätige Zahnarzt muss sich an diese Verordnung halten. Innerhalb der GOZ nun ist eine mögliche Ausnahme von der Abrechnung nach GOZ vorgesehen. Hierzu heißt es in §1:

"Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Zahnärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist."

Für die Vergütung der Behandlung von gesetzlich Versicherten Patienten ist aber per Bundesgesetz etwas anderes bestimmt, nämlich dass diese − sofern möglich − nach BEMA vergütet werden.

Was heißt das? Nun, insofern eine Behandlung in ihrer Gänze Teil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenkassen ist, wird diese Behandlung nach BEMA abgerechnet. Eine solche Behandlung wird Regelversorgung genannt. Während Regelversorgungen grundsätzlich nach BEMA abgerechnet werden, kommt bei darüberhinausgehenden Versorgungen auch die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zum Einsatz:

Enthält eine Behandlung Komponenten, die nicht Teil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenkassen sind, so wird diese Behandlung teilweise nach BEMA und teilweise nach GOZ abgerechnet. Eine solche Behandlung wird gleichartige Versorgung genannt.

Ist schließlich eine Behandlung etwas ganz anderes als die Krankenkasse vorsieht, so wird nur nach GOZ abgerechnet. Eine solche Behandlung wird andersartige Versorgung genannt.

Beispiel

Ein Eckzahn musste gezogen werden. Als Zahnersatz ist eine Brücke vorgesehen, die zum Mund hin verblendet werden soll.

Eine solche Versorgung würde nur nach BEMA abgerechnet bzw. vergütet, da dies für den gegebenen Befund die vorgesehene Regelversorgung darstellt.

Entscheidet sich der Patient jedoch für eine vollverblendete Brücke, dann würde diese Vollverblendung nach GOZ abgerechnet.

Bei der Versorgung mit einem Implantat statt einer Zahnbrücke würde hingegen gänzlich nach GOZ abgerechnet werden, da es sich hier nicht um eine Kassenleistung, sondern um eine reine Privatleistung handelt (andersartige Versorgung).

Bewertungszahl, Punktwert und Honorar

Jede BEMA-Leistung hat eine Bewertungszahl. Diese dient dazu, das BEMA Honorar zu berechnen. Hierzu werden die Bewertungszahlen der abzurechnenden BEMA Leistungen ("39" für eine zweiflächige Füllung) mit einem sog. Punktwert multipliziert.

Der BEMA-Katalog selbst ist in verschiedene Abschnitte unterteilt, welche verschiedene Behandlungskomplexe sowie ergänzende zahnärztliche Leistungen wie z.B. Besuche abbilden. Für die einzelnen Abschnitte gelten mitunter unterschiedliche Punktwerte. Weiterhin können die Punktwerte nach Krankenkasse und Bundesland divergieren. Lediglich der Punktwert für den Abschnitt Zahnersatz wurde 2009 bundesweit vereinheitlicht und hat momentan [Stand 11/2017] den Wert: 0,882 €.

Weiter unten finden Sie eine Auflistung der verschiedenen BEMA-Positionen. Für diese wurden aus Gründen der Vereinfachung näherungsweise folgende Punktwerte verwendet:

Abschnitte und Nummern

BEMA-PositionAbkürzungLeistungsbeschreibungBewertungszahlBEMA-Honorar
BEMA Ä 1 Ber Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 9 9,45 €
BEMA 01 U Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung 18 18,9 €
BEMA 01k Kieferorthopädische Untersuchung zur Klärung von Indikation und Zeitpunkt kie- ferorthopädisch-therapeutischer Maßnahmen 28 29,4 €
BEMA 2 Ohn Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps 20 21 €
BEMA 3 Zu Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, bei Nacht (20 Uhr bis 8 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen 15 15,75 €
BEMA 04 Erhebung des PSI-Code 10 10,5 €
BEMA 5 Gewinnung von Zellmaterial aus der Mundhöhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung, einschließlich Materialkosten 20 21 €
BEMA Ä 161 Inz1 Eröffnung eines oberflächlichen, unmittelbar unter der Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses 15 15,75 €
BEMA Ä 925 Röntgendiagnostik der Zähne 0 €
BEMA Ä 925 a Rö2 bis zwei Aufnahmen 12 12,6 €
BEMA Ä 925 b Rö5 bis fünf Aufnahmen 19 19,95 €
BEMA Ä 925 c Rö8 bis acht Aufnahmen 27 28,35 €
BEMA Ä 925 d Stat Status bei mehr als acht Aufnahmen 34 35,7 €
BEMA Ä 928 Röntgenaufnahme der Hand 30 31,5 €
BEMA Ä 934 Aufnahme des Schädels 0 €
BEMA Ä 934 a eine Aufnahme (auch Fernröntgenaufnahme) 19 19,95 €
BEMA Ä 934 b zwei Aufnahmen 30 31,5 €
BEMA Ä 934 c mehr als zwei Aufnahmen 36 37,8 €
BEMA Ä 935 Teilaufnahme des Schädels (auch in Spezialprojektion), auch Nebenhöhlen, Unterkiefer, Panoramaaufnahme der Zähne eines Kiefers bzw. der Zähne des Ober- und Unterkiefers derselben Seite 0 €
BEMA Ä 935 a Teilaufnahme des Schädels (auch in Spezialprojektion), auch Nebenhöhlen, Un- terkiefer, Panoramaaufnahme der Zähne eines Kiefers bzw. der Zähne des Ober- und Unterkiefers derselben Seite eine Aufnahme 21 22,05 €
BEMA Ä 935 b Teilaufnahme des Schädels (auch in Spezialprojektion), auch Nebenhöhlen, Un- terkiefer, Panoramaaufnahme der Zähne eines Kiefers bzw. der Zähne des Ober- und Unterkiefers derselben Seite zwei Aufnahmen 25 26,25 €
BEMA Ä 935 c Teilaufnahme des Schädels (auch in Spezialprojektion), auch Nebenhöhlen, Un- terkiefer, Panoramaaufnahme der Zähne eines Kiefers bzw. der Zähne des Ober- und Unterkiefers derselben Seite mehr als zwei Aufnahmen 31 32,55 €
BEMA Ä 935 d Orthopantomogramm sowie Panoramaaufnahmen oder Halbseitenaufnahmen aller Zähne des Ober- und Unterkiefers 36 37,8 €
BEMA 8 (ViPr) ViPr Sensibilitätsprüfung der Zähne 6 6,3 €
BEMA 10 (üZ) üZ Behandlung überempfindlicher Zähne, für jede Sitzung 6 6,3 €
BEMA 11 pV Exkavieren und provisorischer Verschluss einer Kavität als alleinige Leistung, auch unvollendete Füllung 19 19,95 €
BEMA 12 (bMF) bMF Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 10 10,5 €
BEMA 13 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren 0 €
BEMA 13-a F1 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren, einflächig 32 33,6 €
BEMA 13-b F2 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren, zweiflächig 39 40,95 €
BEMA 13-c F3 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren, dreiflächig 49 51,45 €
BEMA 13-d F4 mehr als dreiflächig oder Eckenaufbau im Frontzahnbereich unter Einbeziehung der Schneidekante 58 60,9 €
BEMA 13-e Einflächige Kompositfüllung im Seitenzahnbereich 52 54,6 €
BEMA 13-f Zweiflächige Kompositfüllung im Seitenzahnbereich 64 67,2 €
BEMA 13-g Dreiflächige Kompositfüllung im Seitenzahnbereich 84 88,2 €
BEMA 14 Konfektionierte Krone (im Seitenzahnbereich in der Regel aus Metall) einschließlich Material- und Laboratoriumskosten in der pädiatrischen Zahnheilkunde 50 52,5 €
BEMA 16 St Stiftverankerung einer Füllung (zusätzlich zu den Nrn. 13 c, d), je Zahn, einschließlich Materialkosten 20 21 €
BEMA 23 Ekr Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle 17 17,85 €
BEMA 25 (Cp) Cp Indirekte Überkappung zur Erhaltung der gefährdeten Pulpa, ggf. einschließlich des provisorischen oder temporären Verschlusses der Kavität 6 6,3 €
BEMA 26 P Direkte Überkappung, je Zahn 6 6,3 €
BEMA 27 (Pulp) Pulp Pulpotomie 29 30,45 €
BEMA 28 (VitE) VitE Exstirpation der vitalen Pulpa, je Kanal 18 18,9 €
BEMA 29 Dev Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des Verschlusses der Kavität, je Zahn 11 11,55 €
BEMA 31 (Trep1) Trep1 Trepanation eines pulpatoten Zahnes 11 11,55 €
BEMA 32 WK Aufbereiten des Wurzelkanalsystems, je Kanal 29 30,45 €
BEMA 34 Med Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nrn. 28, 29 und 32, ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung 15 15,75 €
BEMA 35 WF Wurzelkanalfüllung inkl. eines evtl. provisorischen Verschlusses, je Kanal 17 17,85 €
BEMA 36 (Nbl1) Nbl1 Stillung einer übermäßigen Blutung 15 15,75 €
BEMA 37 Nbl2 Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung 29 30,45 €
BEMA 38 N Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung, je Sitzung 10 10,5 €
BEMA 40 I Infiltrationsanästhesie 8 8,4 €
BEMA 41-a L1 Leitungsanästhesie, intraoral 12 12,6 €
BEMA 41 b L2 Leitungsanästhesie, extraoral 16 16,8 €
BEMA 43 X1 Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung 10 10,5 €
BEMA 44 (X2) X2 Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung 15 15,75 €
BEMA 45 X3 Entfernen eines tieffrakturierten Zahnes einschließlich Wundversorgung 40 42 €
BEMA 46 (XN) XN Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) als selbständige Leistung in einer besonderen Sitzung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 21 22,05 €
BEMA 47-a Ost1 Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung 58 60,9 €
BEMA 47-b (Hem) Hem Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes 72 75,6 €
BEMA 48 Ost2 Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung 78 81,9 €
BEMA 49 Exz1 Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes 10 10,5 €
BEMA 50 Exz2 Exzision einer Schleimhautwucherung (z. B. lappiges Fibrom, Epulis) 37 38,85 €
BEMA 51-a (Pla0) Pla1 Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle durch Zahnfleischplastik als selbständige Leistung oder in Verbindung mit einer Extraktion 80 84 €
BEMA 51 b Pla0 Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle in Verbindung mit Osteotomie 40 42 €
BEMA 52 Trep2 Trepanation des Kieferknochens 24 25,2 €
BEMA 53 Ost3 Sequestrotomie bei Osteomyelitis der Kiefer 72 75,6 €
BEMA 54 Wurzelspitzenresektion 0 €
BEMA 54-a WR1 an einem Frontzahn 72 75,6 €
BEMA 54-b (WR2) WR2 an einem Seitenzahn, einschließlich der ersten resezierten Wurzelspitze 96 100,8 €
BEMA 54 c WR3 am selben Seitenzahn, sofern durch denselben Zugang erreichbar, je weitere Wurzelspitze 48 50,4 €
BEMA 55 RI Reimplantation eines Zahnes, ggf. einschließlich einfacher Fixation an den benachbarten Zähnen 72 75,6 €
BEMA 56 Operation einer Zyste 0 €
BEMA 56-a Zy1 durch Zystektomie 120 126 €
BEMA 56 b Zy2 durch orale Zystostomie 72 75,6 €
BEMA 56-c Zy3 durch Zystektomie i.V.m. mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion 48 50,4 €
BEMA 56 d Zy4 durch orale Zystostomie i.V.m. einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion 48 50,4 €
BEMA 57 SMS Beseitigen störender Schleimhautbänder, Muskelansätze oder eines Schlotterkammes im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte, je Sitzung 48 50,4 €
BEMA 58 KnR Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte als selbständige Leistung, je Sitzung 48 50,4 €
BEMA 59 Pla2 Mundboden- oder Vestibulumplastik im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälftte 120 126 €
BEMA 60 (Pla3) Pla3 Tuberplastik, einseitig 80 84 €
BEMA 61 Dia Korrektur des Lippenbändchens bei echtem Diastema mediale 72 75,6 €
BEMA 62 Alv Alveolotomie 36 37,8 €
BEMA 63 (FI) FI Freilegung eines retinierten und/oder verlagerten Zahnes zur kieferorthopädischen Einstellung 80 84 €
BEMA 105 Mu Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen, je Sitzung 8 8,4 €
BEMA 106 sK Beseitigen scharfer Zahnkanten oder störender Prothesenränder oder Ähnliches, je Sitzung 10 10,5 €
BEMA 107 Zst Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung 16 16,8 €
BEMA-PositionAbkürzungLeistungsbeschreibungBewertungszahlBEMA-Honorar
BEMA 151 1 Besuch eines Versicherten, inkl. Beratung und eingehende Untersuchung 36 42,12 €
BEMA 152 2 Besuch je weiterem Versicherten in derselben häuslichen Gemeinschaft oder Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 151 – einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung 34 39,78 €
BEMA 153 3 Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung zu vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmäßiger Tätigkeit in der Pflege- einrichtung einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung, ohne Vorliegen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, welcher den verbindlichen Anforderungen der Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V entspricht 28 32,76 €
BEMA 154 4 Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung 28 32,76 €
BEMA 155 5 Besuch je weiterem pflegebedürftigen Versicherten in derselben stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 154 – einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung 26 30,42 €
BEMA 161 Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151 und 154 0 €
BEMA 161 a ZBs1a Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich durchgeführte Besuche 18 21,06 €
BEMA 161 b ZBs1b Zuschlag für Montag bis Freitag in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche 29 33,93 €
BEMA 161 c ZBs1c Zuschlag für Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche 50 58,5 €
BEMA 161 d ZBs1d Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr durchgeführte Besuche 38 44,46 €
BEMA 161 e ZBs1e Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche 67 78,39 €
BEMA 161 f ZBs1f Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche 88 102,96 €
BEMA 162 Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 152 und 155 0 €
BEMA 162 a ZBs2a Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich durchgeführte Besuche 9 10,53 €
BEMA 162 b ZBs2b Zuschlag für Montag bis Freitag in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche 15 17,55 €
BEMA 162 c ZBs2c Zuschlag für Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche 25 29,25 €
BEMA 162 d ZBs2d Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr durchgeführte Besuche 19 22,23 €
BEMA 162 e ZBs2e Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche 34 39,78 €
BEMA 162 f ZBs2f Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche 44 51,48 €
BEMA 165 ZKi Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 151, 152, 153, 154 und 155 bei Kin- dern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr 14 16,38 €
BEMA 171 Zuschlag nach § 87 Abs. 2i SGB V 0 €
BEMA 171 b PBA1b Zuschlag für das Aufsuchen je weiterem Versicherten, der pflegebedürftig ist, eine Behinderung oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufweist, in derselben häuslichen Gemeinschaft oder Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 171a 30 35,1 €
BEMA 172 Zuschlag nach § 87 Abs. 2j SGB V für die kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V 0 €
BEMA 172 a SP1a Zuschlag für das Aufsuchen eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung 36 42,12 €
BEMA 172 b SP1b Zuschlag für das Aufsuchen je weiterem pflegebedürftigen Versicherten in derselben stationären Pflegeeinrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 172a 31 36,27 €
BEMA 172 c SP1c Beurteilung des zahnärztlichen Behandlungsbedarfs, des Pflegezustands der Zähne, der Mundschleimhaut sowie der Prothesen, Einbringen von versicherten- bezogenen Vorschlägen für Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit, einschließlich Dokumentation anhand des Formblatts nach Anlage 2 zur Rahmenvereinbarung gemäß § 119b Abs. 2 SGB V 16 18,72 €
BEMA 172 d SP1d Unterstützung und ggf. praktische Anleitung des Pflegepersonals bei der Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben durch versichertenbezogene Vorschläge für Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit sowie Hinweise zu Besonderheiten der Zahnpflege sowie zu Pflege und Handhabung des Zahnersatzes 20 23,4 €
BEMA 181 Ksl Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten 14 16,38 €
BEMA 182 KslK Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Koopera- tionsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V 14 16,38 €
BEMA-PositionAbkürzungLeistungsbeschreibungBewertungszahlBEMA-Honorar
BEMA IP1 Mundhygienestatus 20 23,4 €
BEMA IP 2 Mundgesundheitsaufklärung bei Kindern und Jugendlichen 17 19,89 €
BEMA IP4 Lokale Fluoridierung der Zähne 12 14,04 €
BEMA IP5 Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7) mit aushärtenden Kunststoffen, je Zahn 16 18,72 €
BEMA FU Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 30. bis zum 72. Lebensmonat 25 29,25 €
BEMA-PositionAbkürzungLeistungsbeschreibungBewertungszahlBEMA-Honorar
BEMA 2 Schriftliche Niederlegung eines Heil- und Kostenplanes 20 21 €
BEMA 7 Vorbereitende Maßnahmen 0 €
BEMA 7a Abformung, Bissnahme in habitueller Okklusion für das Erstellen von dreidimensional orientierten Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung 19 19,95 €
BEMA 7 b Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung 19 19,95 €
BEMA K1 Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche 106 111,3 €
BEMA K2 Eingliedern eines Aufbissbehelfs zur Unterbrechung der Okklusionskontakte ohne adjustierte Oberfläche 45 47,25 €
BEMA K3 Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf zur Unterbrechung der Okklusionskontakte mit adjustierter Oberfläche 61 64,05 €
BEMA K4 Semipermanente Schienung unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum 11 11,55 €
BEMA K6 Wiederherstellung und/oder Unterfütterung eines Aufbissbehelfs 30 31,5 €
BEMA K7 Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung 6 6,3 €
BEMA K8 Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode) 12 12,6 €
BEMA K9 Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche (additive Methode) 35 36,75 €
BEMA 101 Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers 0 €
BEMA 101 a Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers bei vorhandenem Restgebiss 80 84 €
BEMA 101 b Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers bei zahnlosem Kiefer 120 126 €
BEMA 102 Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des weichen Gaumens 240 252 €
BEMA 103 Resektionsprothesen: 0 €
BEMA 103 a Resektionsprothesen: Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion oder bei großen Defekten des Oberkiefers 160 168 €
BEMA 103-b Resektionsprothesen: Ergänzungsmaßnahmen im Anschluss an Leistungen nach Buchstabe a) 80 84 €
BEMA 103-c Resektionsprothesen: Eingliedern einer Dauerprothese 300 315 €
BEMA 104 Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile 0 €
BEMA 104 a Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile, kleineren Umfanges 300 315 €
BEMA 104-b Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile, größeren Umfanges 500 525 €
BEMA-PositionAbkürzungLeistungsbeschreibungBewertungszahlBEMA-Honorar
BEMA 5 Kieferorthopädische Behandlungsplanung 95 85,5 €
BEMA 116 Fotografie 15 13,5 €
BEMA 117 Modellanalyse 35 31,5 €
BEMA 118 Kephalometrische Auswertung 29 26,1 €
BEMA 119 Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention 0 €
BEMA 119-a Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention einfach durchführbarer Art 132 118,8 €
BEMA 119-b Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention mittelschwer durchführbarer Art 204 183,6 €
BEMA 119-c Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention schwierig durchführbarer Art 276 248,4 €
BEMA 119 d Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention besonders schwierig durchführbarer Art 336 302,4 €
BEMA 120 Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention 0 €
BEMA 120 a Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention einfach durchführbarer Art 204 183,6 €
BEMA 120 b Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention mittelschwer durchführbarer Art 228 205,2 €
BEMA 120 c Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention schwierig durchführbarer Art 276 248,4 €
BEMA 120 d besonders schwierig durchführbarer Art 336 302,4 €
BEMA 121 Beseitigung von Habits bei einem habituellen Distalbiss oder bei einem habituell offenen Biss, je Sitzung 17 15,3 €
BEMA 122 Kieferorthopädische Verrichtungen als alleinige Leistung 0 €
BEMA 122-a Kontrolle des Behandlungsverlaufs einschließlich kleiner Änderungen für Behandlungsmittel, für jede Sitzung 21 18,9 €
BEMA 122-b Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer 43 38,7 €
BEMA 122-c Einfügen von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer 27 24,3 €
BEMA 123-a Kieferorthopädische Maßnahmen mit herausnehmbaren Geräten zum Offenhalten von Lücken infolge vorzeitigem Milchzahnverlustes, je Kiefer 40 36 €
BEMA 126-a Kontrolle eines Lückenhalters, je Behandlungsquartal 14 12,6 €
BEMA 124 Einschleifen von Milchzähnen bei Kreuz- oder Zwangsbiss, je Sitzung 16 14,4 €
BEMA 125 Maßnahmen zur Wiederherstellung von Behandlungsmitteln inkl. Wiedereinfügen, je Kiefer 30 27 €
BEMA 126-b Eingliedern eines Brackets oder eines Attachments inkl. Material- und Laboratoriumskosten 18 16,2 €
BEMA 126-d Eingliedern eines Bandes inkl. Material- und Laboratoriumskosten 42 37,8 €
BEMA 126 c Wiedereingliederung eines Bandes 30 27 €
BEMA 126 d Entfernen eines Bandes, Brackets oder Attachments 6 5,4 €
BEMA 127-a Eingliederung eines Teilbogens inkl. Material- und Laboratoriumskosten 25 22,5 €
BEMA 127 b Ausgliederung eines Teilbogens 7 6,3 €
BEMA 128-a Eingliederung eines konfektionierten Vollbogens inkl. Material- und Laboratoriumskosten 32 28,8 €
BEMA 128 b Eingliederung eines individualisierten Vollbogens inkl. Material- und Laboratoriumskosten 40 36 €
BEMA 128 c Ausgliederung von Vollbögen, je Bogen 9 8,1 €
BEMA 129 Wiedereingliederung eines Voll- oder Teilbogens 24 21,6 €
BEMA 130 Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen (Palatinal- oder Transversalbogen, Quadhelix, Lingualbogen, Lipbumper, Headgear über je zwei Ankerbändern) einschließlich Material- und Laboratoriumskosten 72 64,8 €
BEMA 131 a Eingliederung und Ausgliederung einer Gaumennahterweiterungsapparatur 50 45 €
BEMA 131 b Eingliederung und Ausgliederung einer festsitzenden Apparatur zur Bisslagekorrektur (Herbstscharnier) bei spätem Behandlungsbeginn, wenn der Wachstumshöhepunkt überschritten ist und die Bisslagekorrektur mit konventionellen Maßnahmen nicht erreicht werden kann 50 45 €
BEMA 131 c Eingliederung einer Gesichtsmaske 50 45 €
BEMA-PositionAbkürzungLeistungsbeschreibungBewertungszahlBEMA-Honorar
BEMA 4 Befundaufnahme und Erstellen eines Heil- und Kostenplanes bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums 39 40,95 €
BEMA P200 Systematische Behandlung von Parodontopathien (Supra- und subgingivales Debridement), geschlossenes Vorgehen je behandeltem einwurzeligen Zahn 14 14,7 €
BEMA P201 Systematische Behandlung von Parodontopathien (Supra- und subgingivales Debridement), geschlossenes Vorgehen je behandeltem mehrwurzeligen Zahn 26 27,3 €
BEMA P202 Systematische Behandlung von Parodontopathien (Chirurgische Therapie), offenes Vorgehen je behandeltem einwurzeligen Zahn 22 23,1 €
BEMA P203 Systematische Behandlung von Parodontopathien (Chirurgische Therapie), offenes Vorgehen je behandeltem mehrwurzeligen Zahn 34 35,7 €
BEMA 108 Einschleifen des natürlichen Gebisses zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung, je Sitzung 6 6,3 €
BEMA 111 Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien, je Sitzung 10 10,5 €
BEMA-PositionAbkürzungLeistungsbeschreibungBewertungszahlBEMA-Honorar
BEMA 18 Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal, 0 €
BEMA 18-a Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal, durch einen konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau, einzeitig 50 44,1 €
BEMA 18-b Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal, durch einen gegossenen Stiftaufbau, zweizeitig 80 70,56 €
BEMA 19 Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied 19 16,758 €
BEMA 20 Versorgung eines Einzelzahnes durch 0 €
BEMA 20-a Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Vollkrone 148 130,536 €
BEMA 20-b Versorgung eines Einzelzahnes durch eine vestibulär verblendete Verblendkrone 158 139,356 €
BEMA 20-c Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Teilkrone 187 164,934 €
BEMA 21 Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone mit Stiftverankerung 28 24,696 €
BEMA 22 Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 18 und 20 0 €
BEMA 24 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen 0 €
BEMA 24-a Wiedereinsetzen einer Krone oder dergleichen 25 22,05 €
BEMA 24-b Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen 43 37,926 €
BEMA 24 c Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 19 oder 21 7 6,174 €
BEMA 89 Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Prothesen und Brücken 16 14,112 €
BEMA 90 Versorgung eines Zahnes durch eine Wurzelstiftkappe mit Verankerung im Wurzelkanal mit Kugelknopfanker 154 135,828 €
BEMA 91 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn 0 €
BEMA 91-a Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn. Metallische Vollkrone 118 104,076 €
BEMA 91 b Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn: Vestibulär verblendete Verblendkrone 128 112,896 €
BEMA 91-c Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn: Metallische Teilkrone 136 119,952 €
BEMA 91-d Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn: Teleskop-/Konuskrone 190 167,58 €
BEMA 91-e Verwendung eines Geschiebes bei geteilten Brücken mit disparallelen Pfeilern zusätzlich zu den Nrn. 91 a bis c 43 37,926 €
BEMA 92 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, je Spanne 62 54,684 €
BEMA 93-a Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im Frontzahnbereich mit einem Flügel einschließlich der Prä- paration von Retentionen an dem Pfeilerzahn, Abformung, Farbbestimmung, Bissnahme, Einprobe und adhäsive Befestigung, Kontrolle und ggf. Korrekturen der Okklusion und Artiku- lation 240 211,68 €
BEMA 93b Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im Frontzahnbereich mit zwei Flügeln einschließlich der Prä- paration von Retentionen an den Pfeilerzähnen, Abformung, Farbbestimmung, Bissnahme, Einprobe und adhäsive Befestigung, Kontrolle und ggf. Korrekturen der Okklusion und Artiku- lation 335 295,47 €
BEMA 94-a Teilleistungen nach den Nrn. 90 bis 92 bei nicht vollendeten Leistungen 0 €
BEMA 94-b Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach der Nr. 93 0 €
BEMA 95 Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken 0 €
BEMA 95-a Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern 34 29,988 €
BEMA 95 b Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern 50 44,1 €
BEMA 95 c Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen 36 31,752 €
BEMA 95 d Abnahme und Wiedereinsetzen einer provisorischen Brücke 18 15,876 €
BEMA 96 Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen 0 €
BEMA 96-a Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von 1 bis 4 fehlenden Zähnen 57 50,274 €
BEMA 96 b Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden Zähnen 83 73,206 €
BEMA 96 c Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen 115 101,43 €
BEMA 97 a Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Oberkiefer 250 220,5 €
BEMA 97 b Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Unterkiefer 290 255,78 €
BEMA 98-a Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kiefer 29 25,578 €
BEMA 98-b Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer 57 50,274 €
BEMA 98-c Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Unterkiefer 76 67,032 €
BEMA 98-d Intraorale Stützstiftregistrierung zur Feststellung der Zentrallage 23 20,286 €
BEMA 98 e Verwendung einer Metallbasis in besonderen Ausnahmefällen, zu den Bewertungszahlen nach den Nrn. 97 a oder b zusätzlich 16 14,112 €
BEMA 98 f Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger ge- bogener Halte- und Stützvorrichtungen zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96, zusätzlich je Prothese, nur abrechnungsfähig bei Interimsversorgung 22 19,404 €
BEMA 98 g Verwendung einer Metallbasis in Verbindung mit Halte- und Stützvorrichtungen - nicht bei Interimsprothesen - 44 38,808 €
BEMA 98 h Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder Nr. 98 g zusätzlich - nicht bei Interimsprothesen - 0 €
BEMA 98 h/1 bei Verwendung von einer Halte- und Stützvorrichtung 29 25,578 €
BEMA 98 h/2 bei Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungen 50 44,1 €
BEMA 99 Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen: 0 €
BEMA 99 a Anatomischer Abdruck zur prothetischen Versorgung eines Kiefers 19 16,758 €
BEMA 99 b Maßnahmen einschließlich der Ermittlung der Bissverhältnisse 0 €
BEMA 99 c Weitergehende Maßnahmen 0 €
BEMA 100 Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese 0 €
BEMA 100-a Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese, kleinen Umfanges (ohne Abformung) 30 26,46 €
BEMA 100-b Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese, größeren Umfanges (mit Abformung) 50 44,1 €
BEMA 100-c Teilunterfütterung einer Prothese 44 38,808 €
BEMA 100-d Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren 55 48,51 €
BEMA 100-e Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer 81 71,442 €
BEMA 100-f Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer 81 71,442 €

Gesundheitsinformationen: Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes bzw. Zahnarztes ein.

Abrechnungsinformationen: Informationen, die sich auf die zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen,wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind  lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.