Wurzelspitzen­resektion zur Rettung eines Zahnes

Abbildung einer Zahn-WurzelDie Wurzelspitzenresektion (auch Wurzelspitzenamputation genannt) ist ein Verfahren zur operativen Entfernung der Wurzelspitzen an einem Zahn. Ziel der Wurzelspitzenresektion ist es, die entzündeten Wurzelspitzen sowie das infiltrierte Gewebe zu entfernen.

Bevor eine Wurzelspitzenresektion durchgeführt werden kann, muss der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten überprüft werden. Anschließend wird das Ausmaß der Entzündung bestimmt. Zu diesem Zweck wird die entsprechende Zahnwurzel geröntgt.

Indikation

Anhand von Röntgenbildern lässt sich feststellen, ob medizinische Indikatoren vorliegen, die eine Wurzelspitzenresektion anzeigen.

Medizinische Indikatoren für eine Wurzelspitzenresektion sind:

  • Es hat sich eine Zyste an der Wurzelspitze gebildet.
  • Es liegt eine Zahnwurzelfraktur im unteren Drittel der Wurzel vor.

Ablauf

Bevor die Wurzelspitzenresektion erfolgen kann, wird das Operationsgebiet örtlich betäubt. Ist das Schmerzempfinden ausgeschaltet, öffnet der Zahnarzt das Zahnfleisch an der entsprechenden Stelle, um Zugang zum Kieferknochen zu erhalten.

Anschließend wird der Kieferknochen mit einem speziellen Bohrer geöffnet, woraufhin das entzündete Gewebe und die Wurzelspitzen entfernt werden. Um weitere Entzündungen nach Möglichkeit zu verhindern, werden die Wurzelkanäle und der bei der Wurzelspitzenresektion entstandene Hohlraum mit Füllmaterial verschlossen.

Abschließend wird der Schnitt im Zahnfleisch wieder vernäht.

Risiken

Wie bei anderen Operationen auch, birgt eine Wurzelspitzenresektion einige operationsspezifische Risiken:

Zum einen besteht die Gefahr, dass bei der Wurzelspitzenresektion Nerven oder umliegende Zähne bzw. Zahnwurzeln beschädigt werden. Zum anderen besteht die Gefahr, dass die Nasen- oder Kieferhöhle eröffnet wird. Auch mit der Gefahr einer Blutgerinnungsstörung oder einer Wundinfektion kann man rechnen.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

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