Definition & Preisvergleich

GOZ 5210: Modellgussprothese

Die Definition für Z5210 lautet "Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und Stützelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen" und ist im Abschnitt "Prothetische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für eine Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und Stützelementen nach GOZ 5210 variieren von 78,74 € bis 181 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z5210 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z5210: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 5210 beträgt: 1400 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 5210: Modellgussprothese" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

78,74 €181,1 €275,59 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Eine Modellgussprothese ist eine Teilprothese, die dann infrage kommt, wenn noch Restzähne im Kiefer vorhanden sind, eine Brücke aber nicht mehr ausreicht. Die Modellgussprothese eignet sich als dauerhafter Zahnersatz – sie ist jedoch lediglich die preiswerte Standardvariante, da sie ästhetisch eher unbefriedigend ist und zudem durch die Hebelwirkung der Klammern die Haltezähne zu sehr belastet werden. Die Herausforderung besteht darin, dass eigene und künstliche Zähne sowie Teile des Kieferkamms und/oder des Gaumens optimal aufeinander abgestimmt werden müssen. Eine Modellgussprothese besitzt aufgrund des gegossenen Metallgerüsts aus Titan oder Chrom-Cobalt-Molybdän (Einstückgussverfahren) eine hohe Stabilität und Passgenauigkeit. Der Prothesensattel ist aus zahnfleischfarbenem Kunststoff gefertigt, worin die künstlichen Zähne eingebettet sind. Die Abstützung an den Restzähnen erfolgt mithilfe von gegossenen Halte- und Stützelementen mit oder ohne Auflagen in unterschiedlichen Ausführungen. Zum Leistungsumfang gehören neben dem Einschleifen der Auflagen die anatomischen Abformungen (einschließlich der Gegenkieferabdrücke), eine Bissnahme (Kieferrelationsbestimmung), Einproben, Anpassungen, Einfügen sowie Nachkontrollen und Korrekturen.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Es gibt eine Reihe von Gründen, die vor der Fertigstellung und Eingliederung einer Modellgussprothese zu Komplikationen und damit zu Verzögerungen des Ablaufs führen können. Bei starker Vorschädigung oder einer konischen Form der Ankerzähne muss gegebenenfalls zusätzlich eine Überkronung vorgenommen werden, um den ausreichenden Halt der Prothese zu sichern. Eine ungünstige Verteilung der restlichen Zähne sowie zueinander hinlaufende oder voneinander abweichende, also nicht parallel stehende, Restzähne erschweren das Vorgehen ebenso. Auch eine umfangreiche Weichteilstützung, wie bei einem Schlotterkamm, führt zu einem Mehraufwand. Die entstandenen Mehrkosten kann sich der Zahnarzt erstatten lassen, indem er den GOZ-Satz auf der Rechnung steigert.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Während der Vorbereitung und Herstellung einer Modellgussprothese sind weitere Behandlungsmaßnahmen notwendig, die anhand der jeweils zugrunde liegenden Gebührennummern berechnet werden. Unter anderem wird die GOZ 5210 mit folgenden ergänzenden GOZ-Positionen abgerechnet:

  • GOZ 0050, 0060 (Planungsmodelle)
  • GOZ 2200 (Vollkrone für Zahn oder Implantat in Tangentialpräparation)
  • GOZ 2210 (Vollkrone in Hohlkehl- oder Stufenpräparation)
  • GOZ 2220 (Teilkrone oder Veneer)
  • GOZ 2130 (Politur einer vorhandenen Füllung)
  • GOZ 2320 (Reparatur an festsitzendem Zahnersatz)
  • GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten und störender Prothesenränder)
  • GOZ 4040 (Einschleifen von Zähnen und Zahnersatz durch Entfernung von Störkontakten)
  • GOZ 5170 (Anatomische Abformung mit individuellem Löffel)
  • GOZ 8000 ff. (Funktionsdiagnostik, Funktionstherapie)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Durch die Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5230 sind folgende Leistungen abgegolten: Anatomische Abformungen (auch des Gegenkiefers), Bestimmung der Kieferrelation, Einproben, Einpassen bzw. Einfügen, Nachkontrolle und Korrekturen. Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten."

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 5210 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.