Definition & Preisvergleich

GOZ 6160: Intra-/extraorale Verankerung

Die Definition für Z6160 lautet "Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung (z. B. Headgear)" und ist im Abschnitt "Kieferorthopädische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung nach GOZ 6160 variieren von 20,81 € bis 48 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z6160 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z6160: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 6160 beträgt: 370 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 6160: Intra-/extraorale Verankerung" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

20,81 €47,86 €72,83 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Der etwas sperrige Begriff „intra-/extraorale Verankerung“ ist ein Sammelbegriff, unter den eine Reihe unterschiedlicher Apparaturen fallen, die alle in der Kieferorthopädie zur Korrektur einer Fehlstellung der Zähne eingesetzt werden. Intraoral bedeutet innerhalb des Mundes, extraoral heißt außerhalb der Mundhöhle. Intra-/extraorale Apparaturen können sich entweder gänzlich im Mund befinden oder teilweise aus dem Mund herausragen und außerhalb des Mundes (zum Beispiel mit einem Kopfband) befestigt sein. Dazu werden im Folgenden gleich einige Beispiele genannt. Ziffer GOZ 6160 beschreibt die Eingliederung, also das Anpassen und Befestigen, einer solchen Apparatur.

Ein typisches Beispiel für eine intra-/extraorale Apparatur ist das Headgear. Dafür kann im Mund um einen Backenzahn ein Metallring (in der Zahnmedizin Band genannt) gelegt werden. An diesem befindet sich ein Röhrchen, in dem ein Drahtgestell verankert wird, das aus dem Mund hinaus ragt und mit einem elastischen Kopfband verbunden ist. So wird Zugkraft auf den Zahn übertragen. Auch ein TPA (Transpalatal Arch, auf Deutsch: Gaumenbügel) zählt zu den intra-/extraoral verankerten Apparaturen, die kieferorthopädisch eingesetzt werden. Er erstreckt sich von den linken zu den rechten Backenzähnen entlang des Gaumens und dient dazu, die Backenzähne zu drehen oder zu verschieben. Auch die Quad-Helix zur Verbreiterung eines zu schmalen Oberkiefers fällt in diese Kategorie.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Die gleiche Maßnahme kann je nach Ausgangslage unterschiedlich viel Zeit kosten. Um einen großen zeitlichen Mehraufwand zu honorieren, sieht die GOZ den erhöhten Steigerungsfaktor vor. Ein Faktor von 2,4 bis 3,5 kann immer dann verwendet werden, wenn für den Zahnarzt ein größerer zusätzlicher Aufwand anfällt.

Wenn der Kieferorthopäde oder Zahnarzt eine intra-/extraorale Verankerung einsetzt, kann dabei ein Mehraufwand entstehen, wenn Kiefer oder Zähne anatomische Besonderheiten aufweisen, die den Einsatz erschweren. In manchen Fällen gestaltet sich auch das Verankern der Behandlungsapparatur besonders kompliziert und langwierig. Dann kann der erhöhte Steigerungsfaktor verwendet werden, um den vermehrten Zeitaufwand zu berücksichtigen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Wird eine Behandlung bei einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden durchgeführt, werden manchmal mehrere Maßnahmen durchgeführt, die unter unterschiedliche GOZ-Ziffern fallen. Für viele Ziffern listet die GOZ hier explizit einige Positionen auf, die besonders oft gemeinsam auf einer Rechnung auftauchen. Für GOZ-Ziffer 6160 werden hier keine Beispiele aufgelistet. Kosten für Labor und Materialien fallen jedoch in der Regel zusätzlich zu GOZ 6160 an.

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Die Kosten für die eingegliederten Hilfsmittel nach den Nummern 6160 und 6170 sind gesondert berechnungsfähig."

Analog: BEMA 130

Definition: "Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen (Palatinal- oder Transversalbogen, Quadhelix, Lingualbogen, Lipbumper, Headgear über je zwei Ankerbändern) einschließlich Material- und Laboratoriumskosten".
Abschnitt: Kieferorthopädische Behandlung (KFO).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

130
ZZZZ-Keine Abkürzung7264,8 €

*Als Punktwert wurden 0,9 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.