Vestibuläre Verblendung der Zahnprothetik

Der Ausdruck vestibulär dient in der Zahnmedizin dazu, die Seite des Zahnersatzes zu bezeichnen, welche später sichtbar ist – also die Seite zum Mund bzw. zur Wange hin. Umgangssprachlich würde man wohl von der „Vorderseite“ oder „Außenseite“ sprechen. Eine vestibuläre Verblendung entspricht folglich nur einer Teilverblendung im Gegensatz zur Vollverblendung, bei der die Prothetik komplett verblendet wird.

Vor allem in der Regelversorgung sind nur teilverblendete Kronen oder Brücken angedacht, während der Patient für eine vollverblendete Versorgung nochmal mehr zuzahlen muss als ohnehin schon. Daher lohnt sich gerade bei höherwertigem Zahnersatz ein Preisvergleich, um sich einen Überblick über die verschiedenen Kosten zu beschaffen.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.