Definition & Preisvergleich

Festzuschuss für Zahnersatz-Änderungen

Die Gewährung von Festzuschüssen für Zahnersatz durch die gesetzlichen Krankenkassen ist an konkrete Befunde gekoppelt. Der Festzuschuss für Änderungen und Erweiterungen von Zahnersatz ist u. a. abhängig vom Aufwand der notwendigen Maßnahmen.

Die speziellen Regelungen für Zahnersatz-Änderungen sind in den Befund-Nummern 6.0 - 6.10 geregelt. Dort finden sich Bestimmungen zu Reparaturen, Erweiterungen und Änderungen an bestehenden prothetischen Versorgungen. Darüber hinaus sind hier Bestimmungen zu Arbeiten am Kunststoff- und Metall-Bereich von Prothesen sowie deren Unterfütterungen und die Erneuerung von dentalen Verankerungen (Teleskope) verortet. Auch Festzuschüsse für die Erneuerung von Verblendungen und die Wiedereingliederung von festem Zahnersatz finden sich in den Befund-Nummern 6.0 - 6.10.

Einen höheren Festzuschuss erhält, wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und diese Zahnarztbesuche im Bonusheft dokumentiert. Darüber hinaus ist im Zuge der Härtefallregelung die Gewährung eines doppelten Festzuschusses für einkommensschwache Patienten möglich. Wer weiter sparen möchte, kann dies durch einen Zahnarzt-Preisvergleich tun.

Auf MediKompassDE bieten wir eine solche kostenlose Vergleichsmöglichkeit. Sie erhalten Angebote von top-bewerteten Zahnärzten in Ihrer Region. Im Durchschnitt sparen Patienten bei Zahnersatz so über 1.000 €.

Zahnersatz-Preisvergleich startenSo geht's

Zahersatz-Richtlinien

Entnommen aus der Zahnersatz-Richtlinie Stand: 9. Mai 2016 des Gemeinsamen Bundesauschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen mit letzter Änderung vom 18.02.2016.

"Ein neuer Zahnersatz ist nicht angezeigt, wenn der vorhandene Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die Funktionstüchtigkeit wiederhergestellt werden kann (z. B. durch Erweiterung)."

Auswahl: Befunde für Festzuschüsse 6.0 - 6.10

 

6.0: Auffüllen von Sekundärteleskopen

Definition: "Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen"

Besonderheit: "Auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren"

Erklärung: Ist die Reparatur des vorhandenen Zahnersatzes ohne Abdrucknahme und ohne den Einsatz von zahntechnischen Leistungen möglich, so kommt Festzuschuss 6.0 zum Tragen.

Befundkürzel: "tw"; "ew"
Therapiekürzel: "E"; "T"

Gewährbar:

Je Prothese

Zuschusshöhe:

14,08 €

Mit 20% Bonus:

16,90 €

Mit 30% Bonus:

18,30 €

Härtefall:

28,16 €

6.1: Prothesenreparatur ohne Abformung

Definition: "Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung"

Erklärung: Ist für die Wiederherstellung der Funktion der Prothetik der Einsatz von zahntechnischen Leistungen nötig, muss jedoch keine Abdrucknahme erfolgen, so findet Festzuschuss 6.1 Anwendung.

Befundkürzel: "tw"; "ew"
Therapiekürzel: "E"; "T"

Gewährbar:

Je Prothese

Zuschusshöhe:

33,43 €

Mit 20% Bonus:

40,12 €

Mit 30% Bonus:

43,46 €

Härtefall:

66,86 €

6.2: Reparatur im Kunststoff-Bereich

Definition: "Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich)"

Besonderheit: "Auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung"

Erklärung: Ist eine Reparatur der Zahnprothese im Kunststoffbereich mit Hilfe von zahntechnischen Leistungen nötig, die eine Abdrucknahme erfordern, ist Festzuschuss 6.2 anwendbar.

Befundkürzel: "tw"; "ew"
Therapiekürzel: "E"; "T"

Gewährbar:

Je Prothese

Zuschusshöhe:

54,05 €

Mit 20% Bonus:

64,86 €

Mit 30% Bonus:

70,27 €

Härtefall:

108,10 €

6.3: Reparatur im Metall-Bereich

Definition: "Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich"

Besonderheit: "Auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung"

Erklärung: Ist eine Reparatur der Zahnprothese im Metallbereich mit Hilfe von zahntechnischen Leistungen nötig, die eine Abdrucknahme erfordern, so kann Festzuschuss 6.2 angewendet werden.

Befundkürzel: "tw"; "ew"
Therapiekürzel: "E"; "T"

Gewährbar:

Je Prothese

Zuschusshöhe:

78,34 €

Mit 20% Bonus:

94,01 €

Mit 30% Bonus:

101,84 €

Härtefall:

156,68 €

6.4: Erweiterung im Kunststoff-Bereich

Definition: "Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich"

Besonderheit: "Bei Erweiterung um einen Zahn"

Erklärung: Festzuschuss 6.4 findet bei Reparaturen im Kunststoffbereich einer Prothese Anwendung, wenn sich der Befund geändert hat. Klassisches Beispiel ist die Erweiterung der Prothese bei Verlust eines anschließenden Zahns.

Befundkürzel: "t-e-f"; "t-e-x"; "k-e-f"; "k-e-x" etc.
Therapiekürzel: "T-E-E"; "KH-E-E" etc.

Gewährbar:

Je Prothese

Zuschusshöhe:

53,73 €

Mit 20% Bonus:

64,48 €

Mit 30% Bonus:

69,85 €

Härtefall:

107,46 €

6.5: Erweiterung im Metall-Bereich

Definition: "Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich"

Besonderheit: "Bei Erweiterung um einen Zahn"

Erklärung: Sind Reparaturen im Metallbereich einer Prothese nötig, weil sich der Befund geändert hat, so kommt Festzuschuss 6.5 zum Einsatz.

Befundkürzel: "t-e-f"; "t-e-x"; "k-e-f"; "k-e-x" etc.
Therapiekürzel: "T-E-E"; "KH-E-E" etc.

Gewährbar:

Je Prothese

Zuschusshöhe:

81,95 €

Mit 20% Bonus:

98,34 €

Mit 30% Bonus:

106,54 €

Härtefall:

163,90 €

6.6: Prothesenlager bei Teilprothese

Definition: "Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz"

Erklärung: Insofern auf Grund der Veränderung des Prothesenlagers eine Teilunterfütterung der Teil-Prothese notwendig ist, kann diese mit Festzuschuss 6.6 unterstützt werden.

Befundkürzel: N. a.
Therapiekürzel: N. a.

Gewährbar:

Je Prothese

Zuschusshöhe:

63,55 €

Mit 20% Bonus:

76,26 €

Mit 30% Bonus:

82,62 €

Härtefall:

127,10 €

6.7: Prothesenlager bei Vollprothese

Definition: "Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese"

Erklärung: Insofern auf Grund der Veränderung des Prothesenlagers eine vollständige Unterfütterung einer Totalprothese bzw. Deckprothese notwendig ist, kann diese mit Festzuschuss 6.7 unterstützt werden.

Befundkürzel: "e-w-e-w-e-w-e-w-e-w-e-w-e-w-e-w"; "e-w-e-w-e-w-t-w-e-w-e-w-e-w-e-w-t-w-e" etc.
Therapiekürzel: "E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E-E";"E-E-E-E-T-E-E-E-E-E-T-E-E-E-T-E-E-E" etc.

Gewährbar:

Je Kiefer

Zuschusshöhe:

81,81 €

Mit 20% Bonus:

98,17 €

Mit 30% Bonus:

106,35 €

Härtefall:

163,62 €

6.8: Reparatur von festem Zahnersatz

Definition: "Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz"

Erklärung: Die Wiedereingliederung von festsitzendem Zahnersatz wird mit Festzuschuss 6.8 bezuschusst.

Befundkürzel: "kw-bw-kw" etc.
Therapiekürzel: "K-B-K" etc.

Gewährbar:

Je Zahn

Zuschusshöhe:

10,37 €

Mit 20% Bonus:

12,44 €

Mit 30% Bonus:

13,48 €

Härtefall:

20,74 €

6.9: Erneuerung von Verblendungen

Definition: "Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied"

Erklärung: Für die Wiederherstellung von Verblendungen an Zahnersatz kann Festzuschuss 6.9 angesetzt werden, insofern dieser Zahnersatz innerhalb der Verblendgrenzen verortet ist.

Befundkürzel: "kw"; "bw"; "tw"; etc.
Therapiekürzel: "KV"; "BV"; "TV" etc.

Gewährbar:

Je Verblendung

Zuschusshöhe:

49,02 €

Mit 20% Bonus:

58,82 €

Mit 30% Bonus:

63,73 €

Härtefall:

98,04 €

6.10: Erneuerung von Teleskopen

Definition: "Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop"

Besonderheit: Vor Beginn der Behandlung muss die Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden.

Erklärung: Ist eine Erneuerung von Bestandteilen der Teleskopkronen (Primär- oder Sekundärteleskope) notwendig, so kann diese u. U. mit Festzuschuss 6.10 unterstützt werden.

Befundkürzel: tw
Therapiekürzel: T

Gewährbar:

Je Zahn

Zuschusshöhe:

180,00 €

Mit 20% Bonus:

216,00 €

Mit 30% Bonus:

234,00 €

Härtefall:

360,00 €