Definition & Preisvergleich

GOZ 4138: Membran bei Knochendefekt

Die Definition für Z4138 lautet "Verwendung einer Membran zur Behandlung eines Knochendefektes einschließlich Fixierung, je Zahn, je Implantat" und ist im Abschnitt "Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten einer Membran zur Behandlung eines Knochendefektes nach GOZ 4138 variieren von 12,37 € bis 28 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z4138 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z4138: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 4138 beträgt: 220 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 4138: Membran bei Knochendefekt" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

12,37 €28,46 €43,31 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Eine Membran kommt bei knochenaufbauenden Maßnahmen zum Einsatz. Sie dient als mechanische Barriere zwischen Schleimhaut/Bindegewebe und Knochen, damit sich verloren gegangene Teile des Kieferknochens neu bilden können. Ohne schützende Membran könnte anstatt des langsamer wachsenden Knochens schnell wachsendes Bindegewebe das Operationsgebiet auffüllen. Anwendungsgebiete sind zum Beispiel die Stabilisierung von eingebrachtem Knochen oder Knochenersatzmaterial, die Verhinderung von unerwünschtem Bindegewebswachstum sowie der Knochenaufbau im Rahmen einer Implantation. Die ausgewählte Membran wird an die jeweilige Situation angepasst und entsprechend geformt, anschließend aufgelagert und wenn nötig befestigt. Während biologische Membranen allmählich vom Körper abgebaut werden, müssen nicht resorbierbare Membranen nach etwa vier bis sechs Wochen wieder operativ entfernt werden. Das Verfahren ist auch als gesteuerte Knochenregeneration (GbR, Guided Bone Regeneration) bekannt.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Das Einbringen einer Membran kann komplizierter sein als normalerweise üblich und dadurch den Behandlungsablauf erschweren. Gründe dafür können starke Blutungen sein oder Schwierigkeiten, die Membran zu befestigen. Gerade bei mehrwurzeligen Zähnen dauert es oft länger, die Membran in der gewünschten Position zu fixieren. Auch unregelmäßig geformte Knochentaschen erfordern häufig mehr Zeit und Aufwand beim Anbringen einer Membran. Dieser außergewöhnliche Mehraufwand verursacht höhere Kosten, die sich der Arzt durch eine Steigerung des GOZ-Satzes erstatten lassen kann.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Sind beim Einbringen einer Membran weitere Behandlungsmaßnahmen ausgeführt worden, können diese zusätzlich zur GOZ 4138 in Rechnung gestellt werden. Unter anderem wird mit folgenden ergänzenden Gebührenziffern abgerechnet:

  • GOZ 0080 (Betäubung der Schleimhaut im Mundinneren)
  • GOZ 0090 (Betäubung einzelner Zähne)
  • GOZ 3050 (Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- oder Kieferbereich)
  • GOZ 3060 (Blutstillung durch mechanische Maßnahmen)
  • GOZ 4050 (Zahnbelagentfernung am einwurzeligen Zahn oder Implantat)
  • GOZ 4055 (Zahnbelagentfernung am mehrwurzeligen Zahn)
  • GOZ 4090 (Lappenoperation am Frontzahn)
  • GOÄ 2700 (Eingliedern einer Verbandplatte)

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 4138 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.