Definition & Preisvergleich

GOZ 8065: Aufzeichnung, Unterkieferbewegungen

Die Definition für Z8065 lautet "Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung" und ist im Abschnitt "Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Aufzeichnung von Unterkieferbewegungen nach GOZ 8065 variieren von 47,81 € bis 110 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z8065 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z8065: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 8065 beträgt: 850 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 8065: Aufzeichnung, Unterkieferbewegungen" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

47,81 €109,95 €167,32 €

Übertragung in einen voll adjustierbaren Artikulator

Unter der GOZ-Ziffer 8065 rechnet der Zahnarzt Leistungen ab, die dazu dienen, ein exaktes Modell des Kiefers und seiner Bewegungen zu erstellen. Dazu vermisst und dokumentiert der Zahnarzt zunächst die Bewegungen des Unterkiefers. Das geschieht, in dem der Patient den Kiefer in alle Richtungen bewegt. Die Ziffer 8065 gilt dann, wenn diese Kieferbewegungen mit speziellen elektronischen Systemen aufgezeichnet werden.

Die elektronische Aufzeichnung der Bewegung des Unterkiefers kann mit unterschiedlichen Messtechniken erfolgen. Es gibt Geräte, die optisch, über Ultraschall, magnetbasiert oder elektromechanisch arbeiten. Sie alle haben gemeinsam, dass Bewegungen millimetergenau analysiert und - je nach Programmierung - verschiedene Bewegungswinkel und andere Parameter ausgerechnet werden. Ziel dieser Analyse ist die Erstellung eines Modellsystems. In einem speziellen Gerät, dem sogenannten Artikulator, wird ein Kiefermodell des Patienten eingesetzt und dessen Bewegungen anhand der erhaltenen Messwerte genau nachgebildet. Es wird ein voll adjustierbarer Artikulator verwendet, was bedeutet, dass alle Werte individuell eingestellt werden (andere, sogenannte halbindividuelle Artikulatoren arbeiten mit Voreinstellungen, hier stellt der Zahnarzt nur einzelne Teile individuell ein). Anhand dieses Modellsystems sieht der Zahnarzt bei jeder möglichen Kieferbewegung, wie das Gelenk sich bewegt und wie die Zahnreihen aufeinander passen. Dadurch ist eine genaue Planung von weiteren Behandlungen oder die passgenaue Anfertigung von Prothesen oder Schienen möglich.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Damit der Zahnarzt bei einem ungewöhnlich hohen Zeitaufwand einen höheren Betrag abrechnen kann, gibt es den Steigerungsfaktor, der bei regulärem Aufwand bis 2,3 geht. Ein Faktor von 2,4 oder höher wird dann abgerechnet, wenn ein Zusatzaufwand entsteht. Bei der Ziffer 8065 kann ein solcher zusätzlicher Aufwand entstehen, wenn die elektronische Messung der Unterkieferbewegungen nur schwer möglich ist, zum Beispiel bei Schmerzen oder Blockaden der Kiefergelenke. Auch bestimmte Besonderheiten der Zähne und Kiefer können dazu führen, dass das Messsystem sich schwerer anbringen lässt oder die Messung mehrfach durchgeführt werden muss. Auch Patienten mit großen Ängsten vor zahnärztlichen Untersuchungen oder Desorientierung (zum Beispiel bei älteren Menschen) müssen intensiver betreut werden. Der damit verbundene zeitliche Mehraufwand kann über einen höheren Steigerungsfaktor honoriert werden.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Unter die Ziffer 8065 fällt die elektronische Messung der Unterkieferbewegungen und deren Übertragung auf den Artikulator. Was nicht darunter fällt und daher gesondert berechnet wird, sind die Labor- und Materialkosten für die Einstellung des Artikulators. Auch bestimmte zusätzliche zahntechnische Leistungen (zum Beispiel der Aufbau einer Frontzahnführung) können gesondert abgerechnet werden. Positionen, die häufig zusammen mit GOZ 8065 abgerechnet werden, sind:

  • GOZ 8000 ff (Funktionsanalytische-/funktionstherapeutische Leistungen; FAL/FTL)
  • GOZ 7000 ff (Aufbissbehelf, Langzeitprovisorien)
  • GOZ 5000 ff (Prothesen)
  • GOZ 2150 (Einflächiges Inlay)
  • GOZ 2160 (Zweiflächiges Inlay)
  • GOZ 2170 (Inlay, mehr als dreiflächig)
  • 2200 (Krone in Tangentialpräparation )
  • GOZ 6000 ff (Kieferorthopädische Leistungen)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Neben den Leistungen nach den Nummern 8050 bis 8065 sind Material- und Laborkosten für die Einstellung des (halb) individuellen Artikulators nach den gemessenen Werten gesondert berechnungsfähig."

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 8065 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.