Zahnersatz aus dem Ausland

Wer Zahnarztkosten vergleicht, kann viel Geld sparen. Dies trifft umso mehr zu, wenn man bereit ist, zur Zahnbehandlung ins Ausland zu fahren.

In den letzten Jahren haben sich vor allem in Tschechien, Polen oder Ungarn viele Zahnarztpraxen darauf spezialisiert, Patienten aus Deutschland zu behandeln. Dieses Phänomen wird in der Presse auch als Behandlung- oder Zahnarzt-Tourimus bezeichnet. Ausländische Praxen versprechen zum Teil eine Kostenersparnis von 70 % gegenüber dem ursprünglichen Angebot aus Deutschland. Möglich wird dies durch vergleichsweise geringe Lohn-, Miet- und Materialkosten außerhalb Deutschlands.

Unter dem Schlagworrt "Zahnersatz aus dem Ausland" werden zwei unterschiedliche Szenarien verstanden:

  1. Die komplette Zahnbehandlung wird bei einem Zahnarzt im Ausland durchgeführt
    Hiervon handelt der folgende Artikel: Wie realistisch sind solche Angebote? Welche Hürden gilt es zu meistern? Und wie kann man als Patient von dieser Möglichkeit profitieren?
  2. Nur der Zahnersatz wird im Ausland hergestellt, die eigentliche Zahn-Behandlung findet in Deutschland statt
    Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.
Wenn Sie sich generell zu Möglichkeiten, bei Zahnersatz zu sparen, informieren möchten, lesen Sie mehr zu Zahnarzt-Preisvergleichen.

Darf ich im Ausland einfach so zum Arzt gehen?

Manch einer mag sich vielleicht skeptisch fragen: Darf ich mich als Patient einfach so im Ausland behandeln lassen?

Die knappe Antwort: Ja. Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, hat das Recht, sich nicht nur in Deutschland, sondern auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in der Schweiz sowie den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen medizinisch behandeln zu lassen.

Grundlage hierfür bildet seit 2011 die „EU-Patientenrichtlinie“.

Wer sich ganz generell zu medizinischer Versorgung im EU-Ausland informieren möchte, findet dazu Hilfe auf der Internetseite der „Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung“. 

Ebenso wie bei Behandlungen im Inland gilt es allerdings einige bürokratische Hürden zu meistern, damit die Kasse die Behandlung auch tatsächlich bezuschusst.

Zahlt meine Krankenkasse für Zahnersatz im Ausland?

Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Behandlungen im EU-Ausland ebenso wie Behandlungen in Deutschland den befundorientierten Festzuschuss.

Die Voraussetzung für den Festzuschuss ist dieselbe wie bei Behandlungen in Deutschland: Vor der Behandlung muss ein Heil- und Kostenplan ausgestellt und von der Kasse bewilligt werden.

Im Falle einer Behandlung im Ausland, muss der behandelnde, ausländische Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan ausstellen. Dieser muss in deutscher Sprache ausgestellt werden und kann dann bei der Kasse genehmigt werden.

Was muss ich tun, damit ich den Zuschuss erhalte?

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen ins Ausland zum Zahnarzt zu gehen, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  1. Lassen Sie sich bei einem heimischen Zahnarzt einen Behandlungsplan für Ihren Zahnersatz erstellen.
  2. Diesen ersten Behandlungsplan schicken Sie an die Krankenkasse, mit dem Hinweis, sie planen einen Zahnersatz aus dem Ausland.
  3. Mit dem ersten Behandlungsplan vom deutschen Zahnarzt, holen Sie sich ein Vergleichsangebot eines ausländischen Zahnarztes oder lassen den Plan in einem Preisvergleichsportal vergleichen.
  4. Auch der ausländische Zahnarzt muss Ihnen einen Heil- und Kostenplan erstellen. Dieser neue Heil- und Kostenplan muss auf Deutsch ausgestellt werden. Lassen Sie sich auch diesen neuen Heil- und Kostenplan von der Kasse genehmigen.
  5. Nach Abschluss der Behandlung bekommen Sie eine Rechnung ausgestellt und müssen diese zunächst privat bezahlen.
  6. Lassen Sie sich die Rechnung in deutscher Sprache und eine Quittung ausstellen.
  7. Die Rechnung und den genehmigten Heil- und Kostenplan reichen Sie bei der Kasse ein. Sie erhalten den Festzuschuss erstattet abzüglich einer Verwaltungsgebühr

Wie ist das mit der Qualität?

Viele Menschen befürchten, dass die Qualität von Zahnersatz aus dem Ausland im Vergleich zu „guter deutscher Wertarbeit“ zurückbleibt.

Dieses pauschale Urteil ist sicherlich nicht richtig.

Gemäß verschiedenen Untersuchungen und Experten kommt es bei Zahnersatz aus dem EU-Ausland etwa bei 20 bis 30 % der Fälle zu Problemen. Dies ist allerdings auch in etwa der Durchschnitt bei Behandlungen in Deutschland.

Inzwischen schließen mehr und mehr Krankenkassen Kooperationsverträge mit bestimmten Kliniken, deren Qualität sie überprüft und für gut befunden haben.

´Die Kosten sind nicht alles

Möchte man das Angebot eines heimischen Zahnarztes mit dem aus dem Ausland vergleichen, sollte man nicht nur auf die bloßen Kosten schauen.

Da die Praxis des ausländischen Arztes vermutlich einige hundert Kilometer entfernt liegt, sollte man in jedem Fall die Kosten für Fahrt, Unterbringung und eventuell einige Tage Urlaub mitbedenken.

Man sollte außerdem darauf achten, dass in der ausländischen Klinik Dolmetscher vorhanden sind oder die behandelnden Ärzte sogar Deutsch sprechen.

In jedem Fall sollte man nicht unterschätzen, dass eine Zahnbehandlung ziemlich belastend sein kann.

Zu den Schwierigkeiten einer Behandlung im Ausland zählt also auch, dass man den ohnehin anstrengenden Zahnarztbesuch in einer unbekannten Umgebung durchlebt, enge Freunde oder die Familie nicht an der Seite hat, sich zur Erholung nur in das Hotelzimmer zurückziehen kann etc.

Gibt es Gewährleistung, wenn ich meine Zähne im Ausland richten lasse?

Auch auf ausländischen Zahnersatz gibt es Gewährleistung. Innerhalb der EU gilt eine zweijährige Gewährleistungspflicht auf Zahnersatz. Darüber hinaus bieten manche Zahnarztpraxen freiwillige Garantien von 3 oder 5 Jahren.

Problematisch wird es, wenn nach der Behandlung Probleme auftreten. Denn sind Nachbesserungen nötig, müssen diese vom behandelnden Zahnarzt im Ausland vorgenommen werden. Der deutsche Zahnarzt hilft zwar im Notfall, ist aber nicht verpflichtet Fehler zu korrigieren. Hier ist also erneut eine Reise ins Ausland anzutreten.

Einige der ausländischen Praxen kooperieren dafür mit deutschen Zahnärzten, die in solchen Fällen Nachbesserungen übernehmen können.

Sollten die Probleme so gravierend sein, dass ein rechtliches Vorgehen erforderlich ist, ist der der Ansprechpartner weiterhin der ausländische Zahnarzt und der rechtliche Rahmen die Gesetze des entsprechenden EU-Landes. Von der rechtlichen Seite aus betrachtet, birgt eine Zahnbehandlung im Ausland also ein gewisses Risiko.

Fazit: Lohnt sich Zahnersatz aus dem EU-Ausland?

Auslandsbehandlungen erfordern vom Patienten mehr Eigeninitiative und Zeit als die Behandlung bei einem Zahnarzt im Inland. Auf der anderen Seite bieten sich zum Teil sehr große Einsparungsmöglichkeiten.

Ist die Behandlung sehr umfangreich, beispielsweise wenn mehrere Eingriffe über einen größeren Zeitraum notwendig sind, sollte sorgfältig abgewogen werden, ob die mehrmalige Anfahrt sich wirklich rechnet.

Bei größeren Behandlungen steigt auch das Risiko, dass Nachbesserungen nötig werden. Zur ohnehin anstrengenden Behandlung kommen dann die zusätzlichen Mühen von Anreise und Aufenthalt umso erschwerender hinzu.

Lohnend ist Zahnersatz aus dem Ausland vor allem für Patienten, die eine eher kleine Behandlung – z.B. eine Krone oder Brücke – benötigen oder grenznah wohnen. In diesen Fällen ist der behandlungsumfang absehbar und die Behandlung voraussichtlich nur mittelmäßig belastend. Dann kann der Zahnarztbesuch im Ausland – eventuell mit einem kleinen Urlaub verbunden – inkl. Vor- und Nachuntersuchung in kurzer Zeit und kostengünstig abgeschlossen werden.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.