Zahnstein sollte entfernt werden

Mit Zahnstein bezeichnet man harte Ablagerungen bzw. Beläge auf den Zähnen, die nicht mit der Zahnbürste allein entfernt werden können. Zahnstein entsteht durch die Verkalkung der weichen Zahnbeläge mit Mineralien aus dem Speichel. Aufgrund der rauen Oberfläche des Zahnsteins können sich Mikroorganismen und Bakterien besonders gut anlagern und vermehren, wodurch Entzündungen wie Parodontitis oder Gingivitis entstehen können.

Der Zahnstein kann vom Zahnarzt mit geeigneten Instrumenten wie Scaler oder Küretten mechanisch entfernt werden. Es ist zudem möglich, den Zahnstein mit speziellen Ultraschallgeräten von der Zahnoberfläche zu entfernen.

Zahnstein Prophylaxe

Da Zahnstein das Anhaften von Bakterien auf dem Zahnschmelz erleichtert, ist es notwendig, die harten Beläge regelmäßig vom Zahnarzt entfernen zu lassen. Zahnstein entsteht aus weichem Zahnbelag bzw. Plaque, daher sollten auch die weichen Beläge gründlich entfernt werden. Dies erfordert neben dem gründlichen Zähneputzen mit der Zahnbürste auch den geübten Einsatz von Zahnseide, um auch die Plaque aus den Zahnzwischenräumen zu entfernen. Zusätzlich sollte man zur Kariesprophylaxe alle 6 Monate eine Professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt durchführen lassen.

Leider bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen meist nur die Entfernung von harten Zahnbelägen bzw. Zahnstein. Die Kosten für die prophylaktische Entfernung von weichen Belägen durch eine Professionelle Zahnreinigung müssen daher meist vom Patienten selbst getragen werden, obwohl dies eine überaus sinnvolle Maßnahme zur Gesunderhaltung der Zähne darstellt. Ein Preisvergleich dient dazu, sich einen Überblick der möglichen Angebote zu beschaffen.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.