Raucherbelag: Ursachen und Entfernung

Raucherbelag wird eine gelblich bis dunkelbraune Schicht genannt, die vornehmlich auf den Zahninnenflächen der Frontzähne auftritt. Urheber des nur sehr schwer zu entfernenden Belages sind kleine Pigmente, die sich mit dem Rauch im Mund ausbreiten und an den Zähnen haften bleiben. Da derartige Zahnverfärbungen durch Rauchen entstehen, werden Sie im Volksmund auch Nikotinverfärbungen genannt.

Obwohl die Meinungen über die direkten Folgen von Raucherbelägen für die Zahngesundheit auseinandergehen, sollten sie regelmäßig entfernt werden, da derartige Zahnbeläge auf Grund ihrer rauen Struktur sehr gute Bedingungen für bakterielle Schlupfwinkel darstellen.

Vorbeugende Maßnahmen

Regelmäßiges Zähneputzen stellt eine gute und wichtige Vorbeugemaßnahme dar.

Hierbei spielen nicht nur die Putzdauer und die Zahncreme, sondern auch die Wahl der richtigen Bürste eine große Rolle. Elektrische Zahnbürsten mit oszillierendem Kopf und solche Modelle, die Schallwellen nutzen, können dazu dienen, das Entstehen von Raucherbelägen zu verzögern.

Zudem ist es ratsam, die Zahnzwischenräume täglich mit Zahnseide zu reinigen.

Flecken und Beläge von Zähnen entfernen

Die von der Industrie zur Entfernung der Raucherbeläge angebotenen Produkte sollten mit Bedacht ausgewählt werden, da viele Zahncremes, die ein „weißes Lächeln“ versprechen, ihre Wirksamkeit stark abrasiver Stoffe verdanken (Abrasion), die den Zahn dauerhaft schädigen können.

Auch Hausmittel wie Backpulver und Ölziehen sind keine dauerhafte Lösung. Ersteres schmirgelt den Zah ab, letzteres kann Nikotinverfärbungen nicht lösen.

Bei der sog. Professionellen Zahnreinigung, die in der Regel von einer speziell fortgebildeten Zahnarzthelferin (Prophylaxe-Helferin) durchgeführt wird, kann z.B. mittels eines sogenannten Airflow-Gerätes die Zahnoberfläche schonend gesäubert werden.

Eine Übersicht zu Zahnverfärbungen und Möglichkeiten, die Zähne weißer zu machen, finden Sie hier.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

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